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Das brittische Besteuerungs-System, insbesondere die Einkommensteuer : Dargestellt, mit Hinsicht auf die in der preussischen Monarchie zu treffenden Einrichtungen
Entstehung
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Die Abschätzer sollen innerhalb des commissari-schen Disrricts, oder wenigstens nicht EnglischeMeilen weit von der Gränze entfernt wohnen:sie sind verpflichtet, die gesetzten Fristen einzuhal-ten, welche nie länger als auf sechs Wochen be«willigt werden; sie werden vereidet, die Auemit-telungen aufs gewissenhafteste vorzunehmen. Kön-nen sich zwei Abschätzer nicht einigen, so wird ih-nen der dritte zugesellt; und dann ist die Angabezweier von denselben verbindend. Will sich dieParthei bei dem übereinstimmenden Ausspruchzweier Abschätzer nicht beruhigen, so erfolgt dieBesteuerung auf dem gewöhnlichen Wege. Esist erlaubt, die durch Abschätzer festgesetzte Steuerunmittelbar zur Bank abzuliefern, ohne daß dieCommifsarien den Betrag erfahren; doch mußdann der übereinstimmende Ausspruch dreier Ab-schätzer vorhcrgehn. Können aber diese das Geldnicht beitreiben und abliefern, so muß den Com-missarien der Betrag eröffnet und auf die ge-wöhnliche Art verfahren werden.

Will Jemand auf die erwähnte Weise dieAbgabe zur Bank berichtigen, so ertheilt der