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Zweites Jahresgedächtniß des 20. Novembers 1837
Entstehung
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Zum zweiten hat sich unwidersprcchlich festgestellt, undunerschütterlich bewährt: was man auch gethan und vorge-kehrt; was man auch gesagt und radottirt: des katholischenVolkes Sinn ist unwandelbar derselbe geblieben, auf Gottund seine Kirche und ihren Glauben sestgegründct, und überallauf das Recht gestellt. Andererseits hat der Stuhlherr derKirche, zu der die Völker in solcher Entschiedenheit sich be-kennen, aufs Feierlichste erklärt: »daß wenn die preußischeRegierung dahin sich ausgesprochen, daß sie nie auf eines ih-rer vorgeblichen Rechte verzichten werde, noch weniger je dasOberhaupt der Kirche einer der heiligen Pflichten seines ober-sten Hirtcnamts und Wcltapostolats entstehen könne.« Hauptund Glieder finden also in der gleichfalls einstimmenden Prie-sterschaft aufs allcrengste sich verbunden; das Band aber, indem sie also geeinigt sind, ist von jenem höheren Geist ge-knüpft, dessen Wehen alle die Wunder hervorgebracht, derenAugenzeugen wir gewesen, und keiner weltlichen Macht ist esgegeben, zu lösen, was Gott verbunden.

Darum, und weil jede solche Lösung die Zerstörung derunzerstörbaren Kirche herbeiführen würde, wäre es also einemoralische Unmöglichkeit, die eine solche Macht zur Möglichkeitzu machen sich vorgenommen; ein Versuch, zu dem keine ge-sunde Menschenvernunft sich hergeben sollte. Die Kirche aber,die ihrerseits vom Staate verlangt, daß er unzuläßigcn An-sprüchen entsage, muthet ihm nur Solches zu, was im Rechtewohl begründet ist; in jenem Rechte, dessen Realisirung nieeine Unmöglichkeit involviren kann. Der Staat seinerseitsaber kann keineswegs ihr gegenüber auf seine Unwandelbarkeit,als nothwendige Vorbedingung seines Fortbestandes, sich be-rufen; weil er in stetem Wechsel begriffen, immer ein Anderer