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sich in diese Neuerungen schicken, und in unserer Taktik ändern,was der Verbesserung bedarf. Es gicbt Staaten, die durch ihreLage und Beschaffenheit Seemächte sein müssen, wie England,Holland, Frankreich, Spanien, Dänemark. Tieselben sind vomMeere umgeben, und ihre fernen Colonieen zwingen sie, Schiffezu haben, um die Verbindung und den Handel zwischen demMutterlande und diesen vereinzelten Gliedern zu unterhalten.ES giebt andere Staaten, wie Oesterreich, Polen, Preußen undselbst Nußland, von denen die einen eine Marine ganz entbeh-ren können, die andern einen unverzeihlichen politischen Fehlerbegehen würden, wenn sie ihre Kräfte zersplittern, und auf derSee die Truppen verwenden wollten, die sie nothwendig aufdem Festlande bedürfen. Die Zahl der Truppen, die ein Staatunterhält, muß im Verhältnis zu der stehen, die seine Feindehaben; er muß gleich stark, wie sdiefc sein, sonst läuft derSchwächere Gefahr, zu erliegen. Man wird vielleicht einwen-den, daß der Fürst auf die Hilfe seiner Verbündeten rechnensoll. Das wäre schon recht, wenn dieselben so wären, wie siesein sollten, aber ihr Eifer ist nur Lauigkeir, und man täuschtsich gewiß, wenn man auf Andere, wie auf sich selbst rechnet.Erlaubt die Lage der Grenzen, daß man sie durch Festungenvertheidigc, so unterlasse man nicht deren anzulegen, und sparenichts, um sie zu vervollkommnen. Frankreich hat davon daöBeispiel gegeben, und bei mehreren Gelegenheiten den Vortheilempfunden.
Aber weder die Politik noch daö Militär können gedeihen,wenn die Finanzen nicht in der größten Ordnung erhalten wer-den, und der Fürst nicht selbst sparsam und vorsichtig ist. DaSGeld ist wie der Stab der Zauberer, durch welchen sie Wun-der bewirkten. Die großen politischen Zwecke, der Unterhalt dcSMilitärs, die besten Absichten für die Erleichterung des Volks —alles dieß bleibt todt und starr, wenn das Geld eS nicht belebt.Die Sparsamkeit deS Monarchen ist für das öffentliche Wohl umso ersprießlicher, da, wenn keine hinreichenden Summen vorhan-den sind, um entweder die Kosten eines Krieges zu bestreiten,ohne das Volk mit außerordentlichen Auflagen zu belasten, oderden Bürgern bei allgemeiner Roth beizustehen, alle diese Lastenauf die Unterthancn "fallen, die sich in unglücklichen Zeiten, wosie deö Beistandes am meisten bedürfen, ohne Hilfsmittel befin-den. Keine Regierung kann der Auflagen entbehren, sie magrepublikanisch oder monarchisch sein; sie hat deren ein gleichesBcdürsniß. Allerdings muß die Behörde, der alle öffentlichenGeschäfte übertragen "sind, genugsam zu ihrem Unterhalt haben,die Richter müssen bezahlt werden, um sie zu hindern, ihrePflicht zu versäumen; der Soldat muß erhalten werden, damiter aus Mangel an Unterhalt keine Gewaltthätigkcitcn verübe;auch müssen die der Finanzvcrwaltung vorgesetzten Individuen