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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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lischt Stärke der Regierung in der Bolksintclligcnz beruht, solange es die erste Pflicht jedes christlichen Regiments ist, diegeistige und sittliche Sclbstcntwickclung der Nation zu fördern,widerspricht es den höchsten Rcgicrungszwecken, den Gebrauchder edelsten Geisteskräfte und die gcsaiinntc Literatur von dervorgängigcn Approbation polizeilicher Beamten abhängig zumachen. Wenn die Römische Hierarchie sich dieses Mittels be-dient hat, um ihren Alles beherrschenden Einfluß zu sichern,so erklärt sich dies aus ihren Zwecken; wenn aber ein evange-lischer Staat, der die Freiheit geistiger Forschung und die Ent-bindung von jener geistlichen Ccnsur als die Errungenschaftder Reformatio» anerkennt, sich desselben Mittels bedient, umden Bolksgcist zu beherrschen, so versündigt er sich an seinereigenen Geschichte. Zu der That ist auch kein urthcilsfähigcrMann, wenn er unbefangen urthcilcn darf, jetzt noch im Zwei-fel darüber, daß dic Ecnsur über nicht politische Schriften einerRechtfertigung nicht fähig sei; auch daran zweifelt Niemand, daßes kein Mittel gicbt, ihren Mißbrauch in unerlaubten Gcistcsdruckzu verhindern, und wo sie noch besteht, wird sie deshalb überallnur als ein nothwcndigcs Ucbcl angeschen. Es gab zwar Zeiten,wo die Preußische Ecnsur der Publicität und dem literarischenEigenthum nicht schädlich gewesen ist: wenn aber z. B. unterFriedrich dem Großen und in den ersten zwanzig Rcgicrungs-Jahren Friedrich Wilhelms III. über die Ecnsur nicht geklagtworden ist, so waren es nicht etwa gute Ccnsorcn oder guteGesetze, wodurch die Freiheit der öffentlichen Mittheilung be-wahrt wurde; cS war nur die schlechte Ecnsur, die Ccnsur,welche ihre Pflicht versäumte und nach und nach einschlief, derman diesen Schutz zu danken hatte. Als man sie neu orga-