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Die preußische Preßgesetzgebung, ihre Vergangenheit und Zukunft
Entstehung
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Die allgemeine Neigung, verbotene Schriften zu lesen,entspringt nicht blos ans dem Reiz des Verbotenen, sie be-ruht auf dem Glauben, daß in Dcbits-Verboten sich die poli-tische und religiöse Eonfcsston der Regierung ausspreche, und auchPersonen, die der Tagesliteratur sonst fernstehen, greifen gernzu verbotenen Wuchern, um die Richtung der Regierung ausihrem Gegensätze zu ermitteln. Nirgends ist ihr also größereVorsicht anzurathen, als bei der Anwendung solcher Unterdrük-kungs-Maaßrcgeln: denn nirgends ist ihr die Gefahr näher, miß-verstanden und verkannt zu werden. Insofern das Debitsvcrbotsich auf Schriften des Auslandes bezieht, laßt sich darin allenfallsErgänzung der mangelhaften Vorschriften über Beaufsichtigungauswärtiger Preß-Erzeugnisse erkennen; nichts beweist aber sosehr die Unzulänglichkeit der Censur, als ein Debitsvcrbot, wasgegen Schriften gerichtet ist, die im Znlandc censirt wordensind. Treffend ist vor einiger Zeit bemerkt worden, die Een-sur gleiche in dieser Hinsicht dem Saturn, der seine eigenenKinder verschlingt, und großen Dank ist man den Ministerienschuldig, daß sie nur in äußerst seltenen Fällen von dieser Befug-nis; Gebrauch gemacht habend) Das Aufsehen einer solchenMaaßrcgcl schadet der Regierung immer viel mehr als die Beseiti-gung der schlimmsten Schriften nützen kann. Denn sie kommt ei-ner ausdrücklichen Erklärung gleich, daß die Ecnsur ihre Bestim-mung nicht erfülle, und daß auch die sorgfältigste Beachtung dergesetzlichen Vorschriften keinen Schutz gewähre gegen die Allmacht

er verbrennen, welche häufig aufgesucht und gelesen wurde, als lhrc An-schaffung gefährlich war; die Erlaubnis sie zu besitzen, brachte sie in Ver-gessenheit."

J"> Jahre 1840 wurde zuletzt eine inländische Schrift unterdrückt:Das Jubeljahr 1840 von Beta, Berlin bei Gubitz.