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kasscl, eine uneingeschränkte Vollmacht erhieltten, in Verbindung mit der französischenRegierung, die noch unvcrglichcnen Punktezur Erörterung zu bringen. Diese Reichs»dcputalion versammelte sich aber erst im foltgenden Jahre. Doch Decrete und Neichsguttachten waren nur ein Spiclwerk; die Sachewurde zu Paris entschieden. Es fandenzwischen Frankreich, Oestreich und Preußenvorlaufige Verabredungen statt; Frankreichund Bayern schlössen (24. Aug. 1801) einenbesonder» Frieden.
Zur Entschädigung des Königs von Premßen gehörte, zufolge der in Parts getroffenenVerabredungen, unter andern das HochstiftMünster. Als daher der bisherige Besitzerdesselben, der Kurfürst Maximilian vonCöln, ein Sheim des Kaisers Franz II (26.Zul. 1801) sein Leben endigte, erklärte derKönig von Preussen, man möchte zu keinerneuen Wahl schreiten, weil die geistlichenStellen in Zukunft unbesetzt bleiben solltten. Auf diese Erklärung achteten jedochdie Domcapitel von Cöln und Münster sowenig, daß sie vielmehr einen Bruder des
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