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wie der Pabst seinem neuen Kalender Ein-gang zu verschaffen suchte. Da von dcpBerichtigung des Kalenders die Bestimmungdes Osterfestes und andrer Fenertage abhicng,so betrachtete man denselben als eine Ange-legenheit der Kirche, und der Pabst glaubtedaher das Recht zu haben, in der Einfüh-rungsbullc, die er dem Kaiser Rudolf II( 1582) auf dem Reichstage übergeben ließ,nicht nur allen Geistlichen, sondern auchallen weltlichen Regenten, und unter andernauch dem deutschen Neichsobcrhaupte, dieAnnahme seines Kalenders mit so stolzer Zu-versicht anzubefehlen, daß er jedem, der ander Richtigkeit desselben zu zweifeln sichunterstehen würde, mit dem Fluche drohete,Der Kaiser nahm nun zwar den verbessertenKalender vorläufig an; er erklärte jedochgegen den pabstlichcn Legaten, daß er, we-gen der allgemeinen Einführung desselben,sich erstlich mit den Fürsten berathschlagenmüsse. Er verlangte auch deswegen vondem Kurfürsten von Sachsen sein Bedenken.Dieser fragte den Landgrasen. Wilhelm Vvon Hcsscncassel, einen großen Verehrer derSternkunde, um Rath. Dieser widerricch,
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