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11 (1803)
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Söhnen, der Markgraf Sicgmnnd, zumBesitze von Magdeburg und Halberstadtgelangte. Um so leichter wurde es ihm, diebrandenburgschen Bisthümcr Havelbcrg undLebus seinem Hause zuzueignen. Der Nach-,bar von Brandenburg, der Kurfürst Augustvon Sachsen, behauptete nicht nur seineLandeshoheit über die Stifter Merseburg,und Naumburg, die sich derselben so gernzu entziehen wünschten, sondern bestimmteauch, als ihre Bischöfe (1561 und 1564)gestorben waren, die Domcapitcl derselben,seinen Sohn Alexander zum Administratoranzunehmen. In der Folge gelangten zwei)Söhne des Kurfürsten Christinns I zumBesitze von Merseburg und Naumburg.Auf eben diese Art kamen die Stifter Bre-men, Verden, Osnabrück und Minden anlüneburgsche, und die Visthümcr Schwerinund Ratzcburg an meklenburgsche Prinzen.

In Visthümern, die auf allen Seitenvon protestantischen, und noch dazu vonmächtigen Fürsten, umringt waren, fandeine solche Umwandclung keine große Schwie-rigkeiten. Desto weniger aber gelang sie in

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