Druckschrift 
11 (1803)
Entstehung
Seite
243
Einzelbild herunterladen
 

24Z

Entscheidung des römischen Königes Ferdi-nand, eine Stelle eingerückt worden, nachwelcher jeder Geistliche, der künftig seineReligion ändern würde, seine geistlicheStelle, und alle mit derselben verbundenenEhren und Vortheile, verlieren sollte. Mannennte dieß den geistlichen Vorbehalt, unddies war unstreitig der stärkste Damm, denman der Ausbreitung der Reformation inLändern, wo sie noch nicht herrschend war,den man der Neigung manches Bischofes,seinen geistlichen Sprengel in einen welt-lichen Staat zu verwandeln, entgegen stel-len konnte.

Diese Neigung äusserte sich aber immerlebhafter. Besonders gelang es manchemFürstcnsohne, ein benachbartes Hochstift un-ter dem Titel eines Administrators sich zu-zueignen. Das erste Beispiel dieser Artereignete sich in Ansehung des ErzstiftesMagdeburg, und des Hochstiftes Halbcrstadt.Der Kurfürst Joachim II von Brandenburg,der die Einführung des luthcrschen Glau-bens in Magdeburg befördern half, brachtees (1551) dahin, daß einer von seinenQ 2 Söh-