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verschieden war. Die meisten Veränderunggen rührten vom D. Andrea her, der, zumVcrbrujse der übrigen, sein Ansehn am »icksten geilend zu machen sich bcmühcte. Manwußte indessen das neue Glaubensbuch als sdvortreflich und nvlhwcudig zu schildern, daßFürsten und Theologen es in großer Anzahlunterschrieben, daß in Ober - und Nieder-sachsen nur sehr wenige der Unterzeichnungsich entzogen. Aber in Kurpfalz, Hessen,Anhalt, Hellstem, Nürnberg und Zwey-brücken, erklärte man es für nachtheillg odergar schädlich, ein neues Glaubensbuch Zuunterschreiben. Dagegen erhob es der Kur-fürst August (1579) zum Landesgesetzc;auch nahmen es Pfalz und Brandenburgnoch an. Es wurde von em Fürsten, ebenso viel Grafen, 4 Frcyherren, g5 Städten,ingleichen von go^o Geistlichen und Schul-lehrcrn, unterzeichnet. Mau ließ es (r;sto)mit den drei) alten Glaubensbekenntnissen derchristlichen Kirche, der augsburgschen Comscssion und der Apologie derselben, mit denschmalkaloischen Artikeln, und Luthers gro-ßem und kleinem Katechismus, zu Dresdenzusammen drucken. Dieß war nun das sö-ge-