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10 (1802)
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wenn cr die strengen Maßregeln gegen dieVerehrer derselben auch nicht veranstaltete,so mißbilligte er sie doch auch nicht. Aufdiese Art konnte die Einigkeit unter denProtestanten frcylich nicht hergestellt werden.Zwingli starb nicht lange hernach als Held.

Die von ihm aufgestellten Grundsähefanden nicht in allen Kantonen der Eides-gcnossenschaft Bcvfall; manche derselbenblieben vielmehr dem katholischen Glaubenstandhaft ergeben. Wenn nun in dengemeinschaftlichen Vogteyen die eine Regie-rung ihre Religion aufrecht erhalten, dieandere aber ihre neuen Lehrsätze einführenwollte, so war ein lebhafter Streit unver-meidlich, und es gewann beynahe dasAnsehen, als wenn, der Rcligionshandclwegen, die ganze Eidcsgcnosscnschaft inzwcy Verbindungen sich auflösen würde.Auch standen beyde Partheycn schon gegen-einander zu Felde, als Aebli aus Glarussich (1529 im Zun.) daS Verdienst erwarb,seinem Vatcrlande den ersten Ncligionsfricbenzu verschaffen. Jeder Kanton behielt dasRecht, sich seine Religion zu wählen; in

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