Druckschrift 
9 (1804)
Entstehung
Seite
123
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Dieser römische Ncchtskörper behauptetesich im östlichen Kaiscrthume immerfort beyseinem Anschn. Man übersetzte ihn ins Grie-chische, und stattete ihn mit vielen Erklärun-gen in eben dieser Sprache aus. Da soviele neue Verordnungen der Kaiser hinzugc-kommen waren, so hielt es der Kaiser Basi-lius für nothwcndig, die bisherigen Gesetz-sammlungen zu einem Ganzen umarbeiten zulassen; aber diese Arbeit wurde erst unter sei-nem Sohne Leo V (L87) zu Ende gebracht.

Auch im westlichen Theile des römischenKaiserthumes, und vornehmlich in Italien,galt das römische Recht noch immer als einsolches, zu dem man, von andern Gesetzenverlassen, seine Zuflucht nahm. Es wurdedaher auch in den Klostcrschulcn gelehrt. Abereinen ganz neuen Schwung bekam das Stu-dium desselben, als die Aufmerksamkeit einesgewissen Irnerius, der weder ein Deutschernoch ein Maylandcr war, durch einen philo-logischen Streit, auf das justinianische Ge-setzbuch so mächtig hingezogen wurde, daß eres zum Gegenstände seiner öffentlichen Vorle-sungen zu Bologna wählte. Irnerius war

ein