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20 (1808)
Place and Date of Creation
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136
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stcn bathen hierauf den Kaiser und dieReicks Versammlung um ihren Schutz. Leo-pold II ließ hierauf (1790 Dec.) an denKönig Ludwig ein Vorstcllungsschrcibcn ab-gehen. Auf dieses erfolgte die Autwort,daß diese Sache nicht das ganze deutscheReich, sondern nur einzelne Fürsten, interes-sirc, und daß man keiner fremden Machteine Einmischung in dieser Angelegenheit er-lauben würde. Der Kaiser verlangte nunmehr (1791 im April) ein Ncichsgutachten;die Neichsversammlung aber überließ es demKaiser, die nöthigen Maßregeln zu ergreifen.So wurde also das ganze deutsche Reich indie Angelegenheit einzelner Fürsten, gegendie sich die Nationalversammlung zur Ent-schädigung erboth, von dem Ncichsoberhauptehineingezogen. Diese Einmischung schien seitder königlichen Annahme der neuen Consti-tution vollends keinen Grund mehr zu ha-ben. Diese bestimmte ja den Kaiser Leopold(12. Nov.) seine pillnitzcr Erklärung zurück-zunehmen. Die Note, worin er dieses denfremden Höfen anzeigte, enthielt die Aeusse-rung: daß die Gefahr nicht mehr dringendscy; daß man vielmehr gute Hoffnung habe,

daß