Druckschrift 
20 (1808)
Entstehung
Seite
135
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Die constituirende Nationalversammlunghotte alles das, was sie mit fremden Machtten in Krieg verwickeln konnte, sorgfaltigzu vermeiden gesucht. Sie würde, dieß waril re Erklärung, nur zur Vertheidigung desVaterlandes die Waffen ergreifen, und diefranzösische Nation würde niemahls einenErobrungskricg führen. Eben diese Ratio-nalvcrsammlung verleibte aber doch (2z. Sept.)um den französischen Staat zu arrondiren,mehrere deutschen Fürsten gehörende Lander,vornehmlich in Elsaß und Lothringen, denfranzösischen Departementen ein. Schondurch Beschlüsse des Jahres 1789 (vom 4.Aug. imgleichen vom 2. und 4. Nov.) wa-ren die Besitzungen verschiedener deutscherNeichsstände, als der drei) geistlichen Kur-fürsten, des deutschen Ordens, der Bischöfevon Straßburg, Speyer, Basel, der Her-zoge von Zwcybrücken und Wirtemberg, derLandgrafen von Heffendarmstadt, der Mark-grafen von Baden, der Fürsten von Nassau,Lciningen uud Löwenstcin, der neuen Ver-fassung Frankreichs unterworfen worden,und die Vorstellungen der dadurch beeinträch-tigten Fürsten waren vergeblich. Die Für-sten