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Reliquien von Justus Möser und in Bezug auf ihn
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gesetzt hat, dicsselbc hier mitzuthcilcn. Als Probe vonMöftr's Stil in der fremden Sprache, als Beweis,wie sich auch in dieser Fessel sein Geist frei bewegte,sein deutscher Sinn aussprach, verdient dies Schreibenaufbewahrt zu werden.

Zum Schluß lassen wir, mit Erlaubniß dcs HerrnJustizrath Strnckmann, dessen in der Juristischen Zei-tung für das Königreich Hannover (Nr. 9. den 1.November, 1834) mitgcthcilten Aufsatz: Möscr'sVerdienst um die Abschaffung der Tortur imFürstcnthum Osnabrück, wieder abdrucken, in demGedanken, daß dieses Documcnt von dem Charactcrund der Einsicht dcs großen Mannes in einem wei-tern Kreise bekannt zu werden verdiene, als dem, wel-chen die RcchtSgclchrtcu bilden.

Osnabrück, 12. Mai, 1837.

B. N. Abckcn.