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Die Kölner Angelegenheit hat die Bestimmung,von ihrer innerhalb Aktenstücken sich bewegendenofsiciellen Erörterung in höhere Gedankenschichtcnaufgegipfelt zu werden. Ja, es ist selbst bekla-genswerth, daß die beiden darüber in Streit ge-rathenen Partheien sich lediglich schon nur nach demGlaubensbekenntnisse unterscheiden und die Motivealle zurückgeführt werden entweder auf den Papstoder auf Luther. Bekömmt die Kölner Fragediese rein confessionelle Wendung, so wird nichtsowohl viel Gehässigkeit und Gewaltthat sich inden Streit mischen, wie Görres dazu den Anfanggemacht hat, sondern noch unerträglicher könntedie weitlaustige Wiederholung alter langst zu denAkten gelegter Debatten werden. Nichts wäredem Kampfe schädlicher, als wenn die Theologenbeider Partheien die alten ausgedienten Gemein-platze über Kirchen-, Pabst- und Lutherthumwieder aus den Jnvalidenhausern holten und diealten Jungen wieder die Parade beziehen müßten;