Sprachliche und urkundliche Belege zum „Teutoburgiensis Saltus" 101
und zwar in enger Verbindung mit der Grotenburg einen Toythof; wirdnicht doch auch hier — vielleicht sogar mit größerem Rechte — der Schauplatzdes großen Varianischen Dramas vermutet werden dürfen?
Ich bin nun in der Lage, auch über das Vorkommen des Namens in demLande des Hermannsdenkmals urkundliche Angaben zu machen; freilich sind esnicht in diesem Falle Früchte eigener Forschung, sondern sie entstammen demwissenschaftlichen Nachlasse des Römerforschers OberstudiendirektorHerrn Prof. Dr. Nebert, Gütersloh (f 1916). Die überaus reichewissenschaftliche Hinter lassenschaft dieses Gelehrten war mir in sehr entgegen-kommender Weise, ohne mein Zutun, von der Gattin des Heimgegangenen zurDurchsicht und Beurteilung übergeben worden. In betreff der Wortsippe Teutusw. stellte ich nun fest, daß auch in der Gegend um Detmold der Name amehesten sich als Grenze deuten läßt. Wir haben dort, am linken User derSteinbecke, d i e Feldrömer Teutegrund und die Kohlstedter Teutegrund.Bei der Bedeutung, weiche das Wort „d i e Grund" hier hat, muß es sich umscheidende Gemeindegrenzen handeln. In dieser Bedeutung tritt unser Wortauch besonders auf in Grenzbegehungsprotokollen der Paderborner Kanzlei ausd. I. 1612 (Staatsarchiv Münster). Die Ausdrücke, die in diesem Aktenstück,das die Grenzen zwischen Lippe-Detmold und dem PaderbornerLande festsetzt, für die Grenzen begegnen, sind: Thodengrund (Doden-grundt), Meintrecke, Landwehr, Schnadt, Schlagbaum.
Da ich aber in der Detmolder Gegend Ortsuntersuchungen zu machen nichtin der Lage war, muß ich es den dortigen Heimatforschern überlassen, meineAnnahmen zu bestätigen oder zu berichtigen. An der Tatsache, daß in unsermGebiet die Bedeutung taute — Grenze ist, wird auf keinen Fall etwasgeändert werden.
Nachdem wir nun teute und saltus in ihrer Bedeutung festgelegt haben,wird es jetzt darauf ankommen, auch für bürg- einen Sinn zu ermitteln, dersich sinngemäß den beiden Begriffen „Grenze" und „Durchgang" eingliedert unddiesen beiden eine in der Sache selbst gegebene und darum auch zu fordernde Er-gänzung darbietet. Dann müßte bürg erscheinen wie das Bindeglied in einerKette, ohne welches zwei Glieder lose und ohne Zusammenhang nebeneinanderliegen würden.
Nun ist es klar, daß es einen trefflichen Sinn gibt, wenn wir bürg sonehmen, wie es selbstverständlich zu sein scheint. Daß eine Grenze (teute) anihrem Durchgang (saltus) durch eine Befestigung gedeckt sein muß, sei es auchnur eine kleine Torschanze oder Torburg, ist unzweifelhaft. Wir könnten sogar,wenn wir bedenken, daß solche Schanzen Türme waren, die als durgi bezeichnetwurden, auf jeden andern Deutungsversuch verzichten, wenn uns nicht doch einbestimmter Grund zu der Frage führte: ist in „Teutoburgiensis Saltus" un-bestritten bürg im Sinne einer Befestigung zu deuten, oder kann es auch nachdem ganzen Zusammenhang eine andere Bedeutung haben?
Wenn wir als solche im darstellenden Teil unserer Untersuchung schon denBegriff „Birkenwald" angenommen haben, so geschah es wahrlich nicht,um uns eine bequeme Brücke zur Birkenbaumsage zu bauen, sondernnur darum, weil es nicht dem Grundsatze wissenschaftlicher Be-handlung entspräche, wenn wir nicht beide Möglichkeiten der Deutungins Auge faßten und nach dem Maße ihrer Berechtigung abschätzten.
Nun ist ja klar, daß die zwischen Ems und Lippe befreiten Gefangenen,die dem Germanicus die Kunde über das Blachfeld am Teutoburgiensis saltusbrachten, aus dem Munde der einheimischen Bevölkerung nur das Wort borgoder ein sinnverwandtes, nicht aber bürg gehört haben konnten. Wiederum binich in der Lage, aus den Nebertschen Akten und zwar dem Teil derselben, derUrkundenabschriften der Schieder Meierei Nr. 138, Blatt 6 enthält, folgendes