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zu können. Zu dieser Entschädigung schlugensie die Abtretung von Ländern vor. Frank-reich 'erhielt erstlich die feierliche Versiche-rung, das der Kaiser und das Reich seinenBesitz der schon zur Zeit Karls V erobertenBisthümcr Metz, Toul und Verdun geneh-mige. Es bekam sodcnn das Vcsatzungsrcchtin Philippsburg, und die Landgrafschast El-saß, nebst allen den Besitzungen und Rechten,die dem Hause Oestreich im Elsaß gehörthatten.
Schweden war weniger leicht zu befrie-digen; doch kostete diese Befriedigung demKaiser selbst kein Eigenthum. Zwar ver-langte die schwedische Regierung nicht weni-ger, als das Herzogthum Schlesien; abersie scheint diese Forderung blos gethan zuhaben, um die Einwilligung des Kaiserszur Sacularisirung verschiedener Visrhümerum so eher zu erhalten. Schweden verlangtePommern. Dagegen machte aber nicht nurBrandenburg, sondern auch Polen, Einwen-dungen. Zcnes hatte ein Erbrecht auf Pom-mern , und Polen fürchtete sich vor derNachbarschaft von Schweden. Die kaiser-lichen