Druckschrift 
5 (1802)
Entstehung
Seite
285
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S8,

stand die Indiction und Zinszahl, die nochjetzt aus den deutschen Kalendern nicht ver-bannt ist. Man rechnete auf jeden Kopfdes Bezirkes eine gewisse Summe, derenBetrag nach dem Catastcr vertheilt wurde.Dabey wurde auf die Kräfte der Untertha-nen keine Rücksicht genommen, und ein Kopfin den andern bezahlte etwa fünfzig Thaler.So viel entrichten jetzt die Unterthanen kei-nes Staates in der Welt! Von den Gcld-abgabcn wurden manche blos in Gold ange-nommen. Eine zweyte Quelle der römischenStaatseinkünfte machten Zölle und Acciseaus. Jene stiegen von dritthalb bis aufdreyzehnthalb Procent, also bis auf den 8tcnTheil. Dergleichen Abgaben wurden voirden Freygelassenen, von den Erbschaften,von allen zum Verkaufe gebrachten Waaren,entrichtet. Kaufleute und Handwerker gabeneine Gewcrbsteuer, die alle 4 Zahre einge-trieben wurde. Bey dem Regierungsantritteeines neuen Kaisers, mußten die Untertha-nen das sogenannte Kronengold entrichten.Regalien und Kammergüther, ingleichenMünzstätten, Bergwerke, Salzwerkc, For-ste, Triften, Monopole, und Schutzgeldcr

der