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Zweyter Theil (1788)
Entstehung
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352
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Z52 I!l. Abtheilung. IX. Kapitel.

setzen, den Begriff von Erklärung der Phänomene,obgleich alle unsre Gesetze, ohne selbst die von jener er-wähnten großen Theorie auszunehmen, nur Generali-sirungen sind. Wenn die Gesetze einer gewissen Klasseaus schon bekannten Phänomenen gut hergeleitet sind;so umfassen sie hernach, mehr oder weniger genau, die-jenigen, welche man von derselben Klasse beobachtet hat,und sie können dazu beytragen, sie zu entdecken oder zubestimmen, indem man von der Idee ausgeht, daß un-ter denselben Umständen dieselben Phänomene Statt ha-ben müssen: aber bis dahin weiß man nichc, woher dieVerbindung zwischen den Umständen und Phänomenenrühre, welches jedoch zu der Idee einer reellen Erklä-rung wesentlich ist.

§. 859-

Die Gesetze dienen also nur dazu, die Phänomenenach den bekannten Umständen zu klassifiziren; ihre all-gemeinen Charaktere zu bestimmen, sowie die Modifi-kationen, die sie durch andre Umstände erleiden können:und da diese Umstände selbst Phänomene seyn können,welche gewissen Gesetzen folgen; so dienen die Theo-rieen auch dazu, die Phänomene unterzuordnen, weilsie aufeinander durch mehr oder weniger beständige Ver-bindungen folgen. Die allgemeinern Gesetze aber stellennur noch Wirkungen dar, welche folglich von etwas, wassie bewirkt abhängen müssen; dies folgt aus dem Grund-satze, daß keine Wirkung ohne Ursache ist: und zumBeweise, daß das Verhältniß der einfachen Theorieenzu den Phänomenen , die Idee von Verbindung zwi-schen Ursache und Wirkung mcht einschließe, ist eshinreichend anzumerken; daß ohngeachtct der Theoriecn,von denen man taglich so viele nützliche Anwendungenmacht, einige Philosophen in Zweifel gezogen haben, ob

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