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Zweyter Theil (1788)
Entstehung
Seite
193
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Von der Bildung des Wassers in der Lust. 19z

weis von dieser Wirkung der Dünsie geben, indem ichmeinem andern Werke die Phänomene der Aevlipile

des

wieder zum ersten Richter kam, so wurde sein Patentfür nichtig erklärt; dies war der Zustand des Processes,als ich jene erste Anmerkung schrieb ; er appellirte aber.Jezt ist Herr Argand entschieden seines Privilegiumsberaubt: und da dies für das Publikum eine Art vonRäthsel seyn muß, so bin ich meinem Freunde schuldiges zu erklären.

Es wäre natürlich zu glauben, man habe gegen HerrnArgand bewiesen, daß die Erfindung dieser Lampe nichtneu, oder nicht von ihm sey. Dies ist es auch, wasmau im Publikum zu verbreiten, und welches man selbstvor den Gerichtshöfen in Zweifel zu ziehen gesucht hat.Das Gegentheil ist aber so offenbar, daß kein Gelehr-ter sich darin geirrt hat, und die Richter es nicht inFrage gezogen haben.

Um die Zeit, da Herr Argand sein Pattnt nahm,kam von Paris eine Lampe, die nach der sinnigen germacht war. Durch Auslegung einer Akte über diePatente, wurde die Entscheidung des Processes an sottgendc Untersuchung gebunden:War die Lampe vonParis, vor oder nach dem Datum des Patents nachLondon gekommen?" Man brachte zwar eine andreLampe vor dem Tribunal hervor; sie war aber unterder Anweisung einer Privatperson gemacht, die zugleicherklärte:daß sie sie für sich selbst habe machen lassen,demgemäß, wie manche von Paris geschrieben, daßHerr Argand von Genf eine Lampe erfunden habe, dieans eine solche Art verfertigt sey, und solche Wirkungenhervorbrächte." Da nun, nach der Auslegung der Akteüber die Pateute, die zur Regel angenommen war darmit das Patent nichtig wäre, vor seiner ErchcilungLampen von dieser Art schon hatten in Handel gewesenseyn müssen; so konnte diese dem Herrn Argand nichtcntgcgengesezr werden: und um so weniger da das Da-tum

De Lucs Mcteorol. 2. Th, N