manten behülflich. Marie Antonie stellte sich,um ihrem Gemähte keinen Verdacht zu crre»gen, als wenn sie ihn aus eignen Mittelnbezahlen wollte. Rohan verpflichtete sichaber bey dem Kaufmanne für die Summe,die dieses für die Königin bestimmte Ge»schenk kostete. Er konnte jedoch der übersnvmmenen Verpflichtung, an dem bestimmtenTage, nicht Gnüge leisten. Der Kaufmanndrohete mit der gerichtlichen Klage. DerCardinal und die Königin gerielhen nun insolche Verlegenheit, daß sie die Diamantenvon dem Halsbande abreisten, und durch dieGräfin la Mothe verpfänden ließen. Durch dieUnvorsichtigkeit dieses Frauenzimmers wurdeaber die Sache ausgeplaudert. Der Carbi»ual wurde auf Bretcuils Anstiften (am 15.Aug. 1785) verhaftet, und, als ein Falsa»rius, der gerichtlichen Untersuchung unter«worfen; doch das Parlament, das das Ur»theil sprechen sollte, entschied, von Orleansgeleitet, zu Nohans Vortheil. Man wälztealle Schuld auf die la Mothe, die zum Aus»peitschen und Brandmarken vcrurtheilt wur»de. Diese rächte sich dafür (1789) durch
eine