Zl8
komttei!, wurden theurer bezahlt. Sehr »sterwarb sich ein solcher Sclave oder Leibeigenedie Gewogenheit seines Herrn in so großemMaße, daß er dessen Wunsch, in den Standder freyen Leute versetzt zu werden, mit Versgnügen erfüllte. Daher kam es schon in denältern Zeiten bey den Römern vor, daß einSclave von seinem Herrn fecygelassen wurde.Dies konnte auf mancherley Art geschehen»Entweder erklärte der Herr seinen Leibeigenenin seinem letzten Willen für einen freyenMenschen, oder er erlaubte demselben, sichin die CcusuLtafeln der freyen Leute einzeich-nen zu lassen, oder aber er schenkte ihmseine Freyheit auf eine gerichtliche Art. Imletztem Falle erschien er mir seinem Leibeig-nen, dessen Kopfhaare abgeschoren waren,vor der Gerichtsbühne des Prätors, faßteden Leibeignen bey dem Kopfe oder bey derHand, drchetc ihn dreymahl herum, gab ihmeinen Backcnsircich, und sagte dabey dieWorte: „diesen Menschen erkläre ich fürfrey." Hierauf berührte der Prätor denLcibcingenen mit einer Ruthe, die Vindictahieß, und sprach die Formel aus: „ich er-kläre dich nach römischer Sitte für frey."
Der