Druckschrift 
8 (1803)
Entstehung
Seite
401
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Strafe ziehen. Die Geistlichen machtengleichsam wieder ihren eignen Staat aus,und dieser Staat bestand wieder aus ver-schiedenen von einander abhängigen, einan-der entgegcnstrebcnden Körpern. Die Or-dcnsgeistlichen suchten sich der Gewalt derBischöfe, und die Bischöfe der Aufsicht derErzbischöfe, immer mehr zu entziehen. DieKönige und Fürsten hatten selten so vieleKlugheit, diese Uneinigkeit zwischen dengeistlichen Körpern zu ihrem Vortheilc znbenutzen. Aber ihre vornehmsten Rathgeberwaren ja Bischöfe. Man wird es dahersehr natürlich finden, wenn sie sich von den-selben tyrannisircn ließen. Die Bischöfeschlugen auch gleich mit den Bannstrahlenum sich. Manchmal)! wurde eine ganzeStadt, eines oder einiger Bürger wegen,mir dem Jnterdict belegt. Bischöfe und an-dre Prälaten, inglcichen geistliche Körper,kannte man aber nur bey dem Pabstc, oderdessen Bevollmächtigten, den Nuncien, be-langen. Die Universität weigerte sich sogar,die Gerichtsbarkeit des Königes anzuerken-nen. Dagegen erkühnten sich die geistlichenGerichte selbst über ganz fremde und ent-GallettiWeltg. «rTH. Cc fernte