Druckschrift 
8 (1803)
Entstehung
Seite
371
Einzelbild herunterladen
 

Dennoch näherte sich, während eben die-ser Fehden, Italien seiner nachmaligen Ver-fassung. Der Pabst hatte endlich die Herr-schaft über die Stadt Rom behauptet. Schon50 Zahrc nach Gregor VII mußte der Se-nat, oder die Municipalitat von Rom, ihmTreue schwören, mußte der kaiserliche Statt-halter zur Lehnspflicht sich verbindlich ma-chen. Dem Senat blieb fast weiter nichts,als die Besorgung der städtischen Angele-genheiten, übrig. Der' unternehmende Jn-noccnz III erkaufte sich endlich (1198) vonder Bürgerschaft eine völlige Unterwerfung,und der kaiserliche Stadtpräfekt mußte ihnfür seinen Oberherrn erkennen^). Otto IVentsagte (1209) schon ziemlich deutlich allenkaiserlichen Rechten auf Rom. Indessenwahrte es doch volle 250 Jahre, ehe derPabst vollkommner Sonvcrain wurde. Dießverhinderte vornehmlich auch die Verlegungdes päbstlichcn Wohnsitzes nach Avignon,das Clemens VII (1Z48) der Königin Io-. Hanne I von Neapel für floooo Goldguldenabkaufte. Nicolaus V befestigte die päbst-Aa 2 liche

")TH. VII, S. 24s, -