Druckschrift 
8 (1803)
Entstehung
Seite
372
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liehe Herrschaft über Rom durch die Anle-gung der Engelsbnrg. Der Besitz des rö-mischen Kirchengnthcs wurde dem Pabstnoch lauge Zeit durch die Kaiser bestätigt;aber in diesen Bestätigungen kamen immermehr Landstriche vor.

Der Pabst war auch Lehnsherr von Si-ciiien. Mit diesem Namen benennte manalle dicß - und jenseits der Meerenge lie-gende Lander des normannischen KSnigshan-hauscs, das zu Palermo seinen Sitz hatte,und seine Staatsverfassung nach französischemMuster einrichtete. Unter den Hohenstaufentrat Neapel allmahlig in die Stelle derHauptstadt, wenigstens diesseits der Meer-enge. Hier befand sich auch der höchsteGerichtshof des Reichs. Die aragonischcnKönige von Steilen weigerten sich, diepäbstliche Lehnshcrrschaft anzuerkennen; aberKarl von Anjon bekannte dagegen, daß erdas Königreich Neapel bloß der Gnade undGroßmuth des Pabstes zu danken habe-ch.Wahrend der Regierung des anjonischenHauses erhielten die großen Städte das

Recht

")Theil vii, S- -54.