Illing zu befestigen, und das kaiserliche Amsehn geltend zu mache».
Diese Ruhe und Ordnung war seit vierJahrhunderten nicmahls nach Deutschland zu»rückgekchrt. Der deutsche Boden glich einemweitlauftigen Tummelplätze, wo eine Fehdedie andre drängte. Zeder Fürst, jeder Edleglaubte sich berechtigt, die Entscheidung seiucrHandel von seinem Schwcrdtc zu erwarten.Hieran war Deutschlands schlechte Gerichts-verfassung Ursache. Den Richter des hohenAdels, das heißt, der Herzoge, Landgrafen,Markgrafen, Burggrafen und edlen Herren,stellte blos der Kaiser vor. Wie oft waraber der Kaiser zu entfernt; wie oft befander sich gar nicht in Deutschland? Alsdennsollte der Pfalzgraf, oder das Hofgcricht,seine Stelle versehen. Wenn nun aber derBeklagte, der Landfriedenstörcr, dem Aus-spruche desselben sich nicht unterwerfen wollte,so war eine hinlängliche Kriegsmacht nöthig,um den Ungehorsamen zur Besinnung zubringen, und wer sollte diese Kriegsmachtstellen? Wenn es den Leib, die Ehre unddas Land eines Fürsten betraf, wurde ein
Fürsten-