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Fürsicnrecht gehalten; das heißt, man überstrug die Entscheidung einer Gcrichtsvcrsamm-lnng von Personen vom hohen Adel. Aberauch dieser wollte sich ein Herzog Otto vonSachsen, ein Herzog Heinrich der Löwe,nicht unterwerfen. Die in den einzelne!,Landern befindlichen Landgerichte konnten derFehdcsucht noch weniger Einhalt thnn. Un-ter solchen Umständen durfte man es wohlwagen, demjenigen, von dem man beleidigtzu scyn glaubte, eine Fehde anzukündigen,und ihm alle möglichen Mißhandlungen wi-derfahren zu lassen. Am wenigsten scheutensich die größern Fürsten, und selbst zur ZeitFriedrichs III schloß eine solche Fehde sichan die andre an.
Für den nieder» Adel war das Beyspieldes höhern zu reihend, als daß er es nichtbegierig hätte nachahmen sollen. Seine Feh-desucht fand aber besonders an den Bürgernder benachbarten Städte, die, hinter ihrenhohen und dicken Mauern, der Lanze unddem Schlachtschwcrdte der Ritter Trotz Ko-then, einen willkommnen Gegenstand. Wennsich so ein Bürger, der seinem Gewerbe
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