Druckschrift 
8 (1803)
Entstehung
Seite
353
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gicrungsgewalt entzogen hätte. Er sollte,ohne Einwilligung der Großen, keinen Kriegführen und Frieden schließen, keine Steuernauflegen und keine Gesetze geben können;Ausländer sollten von allen Staatsgüternausgeschlossen, die Geistlichen von allen Steu-crn und Diensten frei, scyn. ,Jc mehr dieseCapitulation den König einschränkte, um soweniger durfte man die Beobachtung dersel-ben von Christoph erwarten. Der Klagenund Beschwerden gab es also bald eine große'Anzahl. Da nun Christophs Macht durcheinen Krieg mit dem Grafen von Hollstcin(1Z26) empfindlich geschwächt worden war,so reihte die Geistlichkeit die Bürger undBauern so sehr zur Empörung, daß Christophdas Reich verlassen mußte. Durch Freunde,Edellcute und Söldner gelangte er (izzo)zwar wieder zum Besitze der Krone; aber dieGrafen von Hollstcin und die Edeileute, dieihm geholfen hatten, behielten für die Sub-sidicngcldcr, die er ihnen schuldig war, soviel Land, daß für den König wenig übrigblieb. Schweden eignete sich damahls(1ZZ2) Schonen, Halland und Blekingcn,als alte Urbestandthcilc seines Reiches, wie-Gallttti Weltg. n T!). Z der