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wurde jedoch verrathen, und Brunn fand jetztseine einzige Zuflucht in einer Verbindungzwischen Zürch und den Eidgenossen. Baldfolgten der Stadt Zürch die Einwohner desThales Glarus. Diese hatten bisher, unterder Oberherrschaft des deutschen Reiches,ihre Obrigkeit selbst wählen dürfen. Siewaren jedoch der gefürstctcn Acbtissin vonSeckingcn manche Verpflichtung schuldig.Seitdem sich aber das Habsburgische Hausdie Vogtcy über Seckingcn und Glarus er»warben hatte, wurden dem letztem durchdas drückende Verfahren der Oestreicher mancheKlagen ausgepreßt. Unter andern solltenjetzt die Glarner an einem Kriege des Her?zogS Albrccht gegen die Stadt Zürch An-theil nehmen. Dieß brachte (1Z52) sie zndem Entschlüsse, dem Bunde der Eidgenos-sen gleichfalls beyzurretcn; doch wurden denHerzogen von Oestreich, so wie der Acbtis-sin von Seckingcn, alle ihre Rechte undEinkünfte versichert. Zu eben dem Jahreschworen auch die Bewohner des CantonsZug den Eidgenossen ihre Treue zu; dieBürger der Stadt thaten es freylich nurdeswegen, weil die Eidgenossen ihnen dro-Gallttti Wcltg. srTH. M heten.