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losen Leuten in unverantwortlichster Weise ausgebeutet wurde. Man führtewie in Amerika und England auch in Deutschland den Promessenhandelein, d. h. man gab Zusicherungsscheine auf Aktien erst projektierter Bahnen,denen die fabelhaftesten Erfolge in Aussicht gestellt wurden, aus, diedas damals noch völlig geschäftsunkundige und gutgläubige Publikum mitdem unsinnigsten Agio bezahlte, ohne die Abgeber zu prüfen oder sichüber den Wert ihrer Angaben vorher zu erkundigen.
Die Firma hielt sich hierbei von eigenen Spekulationen nicht nurselbst fern, sondern suchte auch die Privatpersonen, die ihren Rat darinerheischten, nach Möglichkeit davon abzuhalten. Sie gehörte daher auchzu der Minderzahl derer, die das im Jahre 1844 erlassene sogenannteAktiengesetz, das den Promessenhandel untersagte und damit glücklicher-weise jenem gänzlich unkontrollierbaren gefährlichen Treiben ein Endemachte, mit Freuden begrüßten 1 ).
Die Ausdehnung der Effektengeschäfte hatte in Breslau mit Not-wendigkeit 1844 zur Einrichtung von öffentlichen täglichen Börsenver-sammlungen geführt, an deren Vorberatung wie auch ferneren AusgestaltungLudwig Theodor regen Anteil genommen hat. Auch wurde er als Mit-glied für die außerordentlichen Beratungen des 1844 in Berlin errichtetenHandelsgerichtes 2 ), an denen „einsichtsvolle und weltmännisch gebildeteKaufleute“ teilnehmen sollten, in Vorschlag gebracht. Als in Breslau 1847die Errichtung eines Handelsschiedsgerichtes geplant wurde, berief ihn dieKaufmannschaft in die zu diesem Zwecke gebildete Kommission 3 ), und einJahr später wurde er wie sein Vater und Großvater bereits zum Kaufmanns-Ältesten gewählt. Als die Regierung sich 1841 an die Breslauer Kaufmann-schaft um ein Gutachten darüber wandte, wie man sich dem Umherziehen derAusländer gegenüber zu verhalten habe, wurde mit der Abfassung desselbeneine Kommission betraut, der Ludwig Theodor angehörte 4 ), und als 1843 derStaat, auf den von der Firma mit der Seehandlung seinerzeit gemeinsamunternommenen Versuchen fußend, die Anknüpfung direkter Handels-
1) Näheres über den Handel in Eisenbahnaktien siehe B-A, 365.
2) Siehe B-A, 459.
3) B-A, 465.
4) B-A, 605.