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verunehret zu werden, wie man sich in Deutschland wohl fälschlich ein-bildet. Es ist vornehmlich in England nichts seltsames, die Cadetts derMilords unter den Kaufleuten zu finden, welche nach dem Tode desErstgeborenen ohne männliche Erbe in ihre Rechte und Titulaturen treten.Es herrschet in Deutschland die üble Gewohnheit, daß viele Kaufleute,welche große Kapitalia erworben, die Kaufmannschaft niederlegen undentweder sich adeln lassen, Rittergüter ankaufen, die Töchter an Adeligeoder vornehme Bediente des Landes verheiraten, oder ihre Söhne studierenlassen, um nach ihren Gedanken große Herren durch die Studia aus ihnenzu machen. Hirdurch wird dem gemeinen Wesen ein unbeschreiblicherSchaden zugeftiget, die Quellen aller Reichtümer verstopfet, die wichtigstenEtablissements der Manufacturen zurückgehalten, oder die angefangenengeraten ins stecken und gehen zu Grunde. Findet aber ein Kaufmannalle diejenigen Vorzüge und Privilegia in seinem Stande, die ihm inandern großen Handlungsstaaten zu statten kommen, und verlieret sie,wann er die Kaufmannschaft niederleget, so wird er nicht begehren, seinKapital aus dem Commerzio zu ziehen, seine Töchter an andere, alsKaufleute, zu verheiraten, und seine Söhne bey der Handlung lassen“ 1 ).
1) A. a. O. p. 56 ff. Lipius betont den heute so gut wie ganz verwischten Unterschiedzwischen einem Kaufmann und Krämer und begegnet sich darin mit Justus Möser, der von der Ehre,ein Kaufmann zu sein, spricht. (Patriotische Phantasien, Berlin, 1778, II, p. 174, 178). Auch vonKloeber äußerte sich ähnlich. „Ist es ein verdienst — schreibt er 1788 — sein Vaterland durch handelzu bereichern, di gewerbe zu beleben, zum unterhalt und zur beschäftigung viler menschen beizu-tragen u. s. w., so hat der ansehnliche kaufmann mer anspruch auf achtung und Vorzug als vile anderestände, und auch auf den titel eines edelmannes.“ A. a. O. I, p. 367.