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Regierungs-Bezirk.
1.
2.
Ritter-güter.
z.
Zahl derII. Bauerngüter, u. zwar-
größere,die mit 2Pferdenod. mehrbewirth-schaftetwerden,-—Vollbauer,Vollspän-ner zc.
4.
b.
kleinere,die mit ge-ringererAnspan-nung ver-sehen sind,— Halb-spanner,Cossä-then zc.
S.
Zusam-men.
k.
III.
Kleine Be-sitzungen,auf denenin der Re-gel keinGespanngehaltenwird, —Büdner,Eigcn-käthner,Häusler zc.7.
19
20
21
22
23
24
25
Münster.ArnsbergDüsseldorfCöln. . .Aachen .Coblenz .Trier . .
132,17140,1198,3272,4075,65109,64131,131
3,0433,5897,7215,7804,8794,0963,355
MI
1391921761611063514
8,2397,9585,7002,3251,9731,7512,417
7,22912,51917,30019,10610,39018,5417,350
und39,120.46,470
15,46820,47723,00021,43112,36320,29243,887
17,63322,32327,60032,17319,85342,355122,155
1.
Bemerkungen.
umbin nen. zkcl II. vol. 4 sind die Köllmischen Besitzungen (wovon 176zum ersten Stande gehören) mit eingerechnet.
vol. 5. Als Halbbaucrn sind auch diejenigen gerechnet, die 2 Pferde halten.
Der gesammte Grundbesitz der Bauern soll circa 3,500,000 Morgen, derder Rittergüter 800,000 Morgen betragen.
2. Königsberg. -4<l vol. 3. Die größeren Köllmer- und Erbpachtsgüter sindzum großen Thcile den Rittergütern zugezählt a<I vol. 4.
Zu den Vollbauern sind hier nur die gezählt, die 4 Pferde und mehr hal-ten. Der Gesammt-Grundbcsitz der Bauern soll etwa 3,500,000 Morgen, derder Rittergüter circa 2,000,000 Morgen betragen.
3. Dan zig. ^4 4. Hier sind die Köllmcr-Güter mit eingerechnet. Im klebri-gen sind die Wirthe, die 2 Pferde halten, zu den Vollbauern gerechnet, zuden Halbbaucrn ml 5. dagegen solche, die geringere Anspannung (1 Pferdoder 2 Ochsen) halten.
Zu den leer gebliebenen Colonncn fehlt es an Datis.