die Dismembrationsfrage. 3
Da diese Richtung ihre Bestrebungen besonders gegen die freienAgrarverhältnisse richtete und „den kräftigen Bauernstand" mit inihr Bereich zog, so brachte sie die alte Streitfrage über den Nutzenoder Schaden der unbeschränkten Theilbarkeit des Grundeigenthumesvon Neuem zur Sprache. Indem sie die Staaröwirthschaft zu Hülfenahm und die Dismembrationsfreihcit des öffentlichen Schadens an-klagte, stellte sie aus anscheinend richtigen Schlußfolgen die nachfol-gende Theorie aus:
„Weil von einer und derselben Fläche bei der Vertheilung aneine Menge kleiner Grundbesitzer zwar ein größerer Rohertrag ge-wonnen würde, als wenn sie nur an wenige Besitzer vertheilt wäre,weil die Menge der kleinen Besitzer aber auch mehr consumire, derreine verkäufliche Ueberschuß also in dem Maaße, als die Verthei-lung des Grundes und Bodens weiter fortschreite, kleiner würde, somüßte dies zur Bettelarmuth der kleinen Besitzer führen. Das Glückdes Staates beruhe aber nicht allein in der Menge der Menschen,welche in ihm leben, vielmehr darin, daß diese gesund, tüchtig undzufrieden wären, und vor Allem bedürfe er zu diesem Glücke zwarzahlreiche freie Menschen, aber auch achtbare Grundbesitzer; deshalbalso müßte der Zerstückelung des Grundes und Bodens widersprochenund der Gebundenheit der Bauerngüter das Wort geredet werden."
Diese Theo'rie basirt ihre Bedenken gegen die DiSmembrations-freiheit, wie schon ein oberflächlicher Blick zeigt, zuerst auf staatswirth-schafiliche und dann zweitens auf höhere politische Gründe.
Die politischen Bedenken dürften blos dann ihre Berücksichti-gung finden, wenn sich die Wahrheit der staatswirthschaftlichenerweisen ließe, weshalb es gerathen ist, bei Beurtheilung jenerLehre
I. ihre staatswirthschaftlichen Grundsätze
zu prüfen.