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andere Vermächtnisse in einem besonderen Codicill zu hinter-lassen mir vorbehalten habe und erkläre, daß dasjenige, wasich auf diese Art mit meiner eigenen Hand ge- und unterschrieben gedachter meiner Disposition beylegen werde, ebenso kräftig und gültig sein solle als ob solches diesem Testa-ment wörtlich einverleibt wäre, so verordne ich dadurch:
Erstens, daß von meiner Verlassenschaft ein Kapital vonfünfzehnhundert Gulden auf Gerichtliche Hypothek ausgelehntwerden soll, solches unter der Verwaltung meines Neffen desdermaligen Pfarrers zu Mannheim Johann Ludwig Erb stehen,und derselbe seiner ältesten Schwester, Johanna Katharina Erb,geehelichten Seidel von den Zinsen dieses Kapitals lebensläng-lich alle Quartal Siebenzehn Gulden, dreisig Kreutzer zuzu-stellen; er aber für seine Bemühung fünf Gulden jährlichbeziehen soll. Sollte aber Gott über sein Leben vor Ihr gebieten,so soll ihr zweiter Bruder Friedrich Daniel Erb, dermalenPfarrer zu Waldfischbach, oder meines Bruder Hofrats, JohannLudwig Erb, ältester Sohn Karl Erb, wenn er die gehörigen Jahreerreicht hat, mit den nämlichen Bedingungen, die Verwaltungdieses Kapitals haben. Nach dem Ableben gedachter JohannaKatharina Erb, geehelichte Seidel, will ich, daß besagtesKapital unter folgende Personen oder ihre Nachkommen ver-teilt werde, und zwar in fünf gleiche Teile als: JohannLudwig Erb, dermalen Pfarrer zu Mannheim, FriedrichDaniel Erb, dermalen Pfarrer zu Waldfischbach, JakobLudwig Erb, Jäger, Luisa Elisabetha Erb, geehelichte Hoppe,und Karl August Erb, meines Bruders Hosrat, ältester Sohn.
Zweitens soll mein jüngster Sohn Karl LudwigBassermann meine goldene Uhr nebst silbernem Besteck, Messerund Gabel und Löffel erhalten.
Drittens soll meinen zwei Mägden einer jeden zweivon meinen Werktagskleidern nebst einem wollenen Unterrockgegeben werden.
Viertens will ich, daß mein übriges Leibgeräthe, wonicht schon im vierten Abschnitte meines Testamentes meiner