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malen Pfarrer zu Mannheim und Friedrich Daniel Erb,dermalen Pfarrer zu Waldfischbach, und die Kinder meinesnoch lebenden jüngsten Bruders Hofrat Johann Ludwig Erb,und will, daß nach Abzug des Legats, dann des in demvierten Abschnitt meiner Nichte, Louise Elisabeth» Erb, ver-ehelichte Hoppe, bestimmten Erbschafts-Antcils, und derenVermächtnissen, welche ich allenfalls nach dem Vorbehalt desersten Abschnitts in eineni Testaments-Anhang oder Codicillbestimmen werde, der Ueberrest meines Vermögens unter siein drei gleiche Teile verteilt werde, nemlich: Ein Teil oderDrittteil erwähntem Johann Ludwig Erb oder dessen Kinder,das andere Drittteil Friedrich Daniel Erb oder dessen Kinder,das letzte Drittteil den Kindern meines noch lebenden jüngstenBruders Hofrat Johann Ludwig Erb. Und gleichwie diesesalles also mein Wille und Meinung ist, also geht auch meineinziges Verlangen dahin, daß hierüber in allen Stücken festund unverbrüchlich gehalten werde, also zwar und der-gestalten, daß diese meine letzte Willens-Verordnung, dafernsie für ein förmliches Testament nicht geachtet werden wollte,demnach als ein Codicill, oder wie es sonsten den Rechtennach am besten geschehen kann oder mag, kräftig und gültigsein solle.
Urkundlich dessen und zu mehrerer Bekräftigung habeich dieses Testament nicht allein ge- und unterschrieben,sondern auch neben benannte Herren Zeugen ersucht, solchemit ihren Unterschriften und Siegeln zu bestättigen.
So geschehen, Heidelberg, 25. Oktober 1802.
Susanna Elisabetha Bassermann,geb. Erb.
Codicill.
Demnach ich Susanna Elisabetha Bassermann geboreneErb in meinem den 25. Oktober 1802 errichteten Testamentund dessen ersten Abschnitt einige oder mehrere milde und
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