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Wilhelm Bassermann, 1744 - 1811, Kaufmann in Heidelberg, und seine Nachkommen : beiträge zur Bassermann'schen Familiengeschichte
Entstehung
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Landesgesetz bestimmten ehelichen Erbsportion, auf den Fall ichohne Kinder vor Ihm versterben würde, ausdrücklich ent-sagt. In Gemäßheit dieses mir zustehenden Rechts mache ichalso folgendes mein Testament:

Erstens behalte ich mir vor, einige oder mehrere mildeund andere Vermächtnisse in einem besonderen Codicill zuhinterlassen und will, daß dasjenige, was ich auf diese Artmit meiner eigenen Hand ge- und unterschrieben, dieser meinerletzten Willens-Verordnung beilegen werde, und das sich imEingang auf gegenwärtigen Abschnitt meines Testamentesberuft, eben so kräftig und gültig setze fort in Erfüllunggebracht werden solle, als ob solches diesem Testament wörtlicheinverleibt wäre.

Zweitens wiederrufe ich meine vorher entrichtetenWillens-Verordnungen und will, daß allein diese gegenwärtigegültig und vollzogen werden solle.

Drittens legire ich dem jüngsten Sohn meines seel.ältesten Bruders, des gewesenen reformierten Pfarrers zu Rohr-bach, Johann Georg Erb, namens Jakob Ludwig Erb, eintausend Gulden.

Viertens setze ich meines eben genannten BrudersJohann Georg Erb hinterlassene jüngste Tochter, Louise Elisa-beths Erb, dermalen geehelichte Hoppe zu meiner HauptErbin dergcstalten ein, daß Sie:

n) vor allen meinen andern Erben zuerst, ohne daßihr dasjenige, was ich ihr bereits gegeben habe, inAufrechnung gebracht werde, Vier Tausend fünf-hundert Gulden beziehen soll;b) vermache ich ihr alles was ich an Spitzen, Halstücherund Schnupftücher hinterlassen werde, nebst zweiseidenen und ein pntiste Nouselines Kleid.Fünftens setze ich zu meinen weiteren Erben ein, mehr-gedachten meines ältesten seel. Bruders Johann Georg Erbhinterlassene zwei älteste Söhne, Johann Ludwig Erb, der-