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Wilhelm Bassermann, 1744 - 1811, Kaufmann in Heidelberg, und seine Nachkommen : beiträge zur Bassermann'schen Familiengeschichte
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Urkundlich dessen und zu mehrerer Werthaltung ist dieseKraft einer ohnewidcrruflichen Convention unter Lebenden er-richtete Eheberednng in doppelter Ausfertigung von beidenVerlobten nicht nur eigenhändig unterschrieben, sondern auchEndsbenannte Herren Zeugen und der Notarius erbetenwurden, solche mit ihren Unterschriften und Siegeln zubestättigcn.

So geschehen Heidelberg, den 18ten 8 bris 1789.

Joh. Wilh. Bassermann. Susanna Elisabetha Erbin.

I. I. Erb, reform. Pfarrer zu Rohrbachals erbetener (Zeuge), Beistand.

Ein wohlüberlegtes, von geschäftsmüßigem Verständediktiertes, nüchternes Schriftstück bestimmt dieser Ehekontraktdie vollständige Gütertrennung und das Recht der Frau,ihr Vermögen selbst zu verwalten. Bleibt die Ehe kinderlos,so fällt das Vermögen der Iran auf ihre Jntestat- oderTestamentserben, beide Ehegatten verzichten auf die ihnennach kurpfälzischem Recht zustehende Erbportion und Nieß-brauch zum voraus.

Briefe der Braut, von denen später die Rede sein wird,erklären diesen Ehevertrag. Nur zögernd ging dieselbe anden Ehebund heran und wollte offenbar nicht, daß nament-lich angesichts der unsicheren Zeiten ihr Vermögen in demGeschäfte ihres Mannes angelegt werde, sie wollte sich wohlauch das Recht wahren, jederzeit ihre zum Teil in mißlichenVerhältnissen befindlichen Erb'schen Verwandten aus ihreneigenen Mitteln zu unterstützen.

Alte Akten der Stadt Mannheim erweisen, daß dieFrau Wassermann ihr Vermögen in der Tat auch selbst ver-waltet hat.

Es waren bewegte Zeiten, die über das Pfälzer Landum die Wende des Jährhunderts hinzogen. Das Jahr 1789brachte den Zusammenbruch des Bourbonischen Staates in