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Nachrichten über die Familie Frohn nebst Mitteilungen über die Familie Kußell und von Heiligenstein
Entstehung
Seite
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David und dann Carl Philipp Frohn, wie mich weine vonmeiner an Herrn Philipp Jsaac Gaddum verheuratet geweseneund bereits nnn» 1770 verstorbene Tochter Maria Elisabeth»nachgelaßene 2 Kinder als meine Enkele Nahmens, JohannJacob und Heinrich Wilhelm Gaddum zu meinen Univcrsal-Erbcn dcrgestalten ein, daß sie meine ganze Verlaßcnschaftin siinf gleiche Teile teilen und vorbesagtc meine zwey Enkeleznsammen ein Kindstheil, das ist, ein fiinftel von meinerVerlaßenschast zu ihrer Erbsportion erhalten, so fort diejenige,welche von mir in meinen Lebzeiten eine Aussteuer empfangenhaben, mithin auch meine beyde Enkele wegen der ihrer ab-gelebten Mutter an Geld und Geldes Werth gegebenen Aus-steuer in so lang zurückstehen sollen, bis meine übrigenKinder oder falls sie vor mir versterben sollten und Kinderhintcrlaßen würden, dieße meine Enkele eben so viel ausmeiner Verlaßenschaft zum Voraus erhalten haben mitfvlglichen ihnen denen ausgesteuerten gleich gestellt sein werden,als welchen nächst sie erst mit denen übrigen in gleiche Teilejedoch denen unter §: 7 et 3 verordneten Legaten unbeschadetgehen sollein

3'° sollen alle in meinem Wohnhaus oderanderswo sich vorsindliche Mcnbles, Effecten, Weine w. inNatura getheilct werden, womit ein jeder Erb, meine Enkeleausgenommen, nach Belieben, halten und walten kann.Was hingegen meine oben benannte Enkelcn, die bcydenGaddumsche Kinder anbelangt, so verordne zwar das Nehmliche,falls sie bei meinem Ableben majorenn oder verheuratet seinwerden, im andern Fall aber, wann sie zu solcher Zeit nochminderjährig oder unverhenratet sein würden, so soll ihreganze Erbsportion zu Geld gemacht und ans gerichtlicheHypotheguen sicher und zu ihrem besten ausgeliehen, auch diesesihr Vermögen bis zu ihrer Majorennitäts-Jahrendnrch dienächstfolgenden benannten Herrn Vormündern verwaltet werden.

4° ist mein ausdrücklicher Befehl und Wille, daß mehrerwähnten meinen Enkelen denen Gaddnmschen Kinder falls