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Wittwe stürbe, zahlen solches die Herren ältesten, und cliaconiunserer Niederländischen deutschen reformirten gemeinde,c. w.
Belangend das 37st teogt von 48. Tausend güldenvor Herren Johann Jacob Frohn in Mannheim, wird solchesauch mit zweitausend gülden Vermehret, und also auf 50.Tausend gülden gesezet und sollen ihnen die 2000. fl. Ein-saz Capital ä 1l fl. bei Herren Carl Henrich Wille inHanau, welche von ihmc bekommen, an zahlung gegebenwerden, doch ä fl. 10. reducirter, übrigens wie hicroben imTestament, rc. rc.
k'ro copia viclimataälallelel Lovis act. jurat.
Am 23. Oktober 1775 errichtete die Witwe Frohn einTestament. Aufgenommen hat dasselbe der kaiserliche imma-trikulierte kurpfälzische Notar Johann von der Heyden undunterschrieben haben sieben Zeugen.
Ein frommer Sinn und eine gläubige Seele war derErblasserin eigen, sie empfiehlt ihre durch das teuere BlutJesu Christi erlöste unsterbliche Seele in die Hände Gottes.Ihre Kinder sollen sie zu gleichen Teilen erben, besondereSorge erfüllt sie um ihre Enkel, die beiden minderjährigenGaddnmschen Kinder. Diesen bestellt sie ihren SchwagerJohann Jakob Catoir in Mannheim (auch einein Angehörigender wallonischen Kirche) und den knrpfälzischen Großhandelsund Komnierzienrat Daniel Bingner für deren Erbsportionals Vormünder. Der Vater Gaddnm soll nur die Interesse,ides Erbteils bis zur Volljährigkeit der Kinder haben. DemSohn David vermacht sie das Wohnhans nebst Fässern zumAnschlag von 7500 Gulden und der noch unverheiratetenTochter Maria Magdalena alle ihre Kleider und ihre Leibgeräte.
Das Testament lautet wie folgt:
In Nomine vomini i^men.
Kund und zu wißen seh hirmit, sonderlich denen darangelegen, daß im Jahr nach der Gnadenreichen Geburth unsers