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Hm vorancZc, zu rc5er !ren / pcr cxprcllüm angewiesen seynd / und also in dersel-ben ordentlicher und Justitz mäßiger ^spi^rung eben so wenig zu zweisielen fft/als sonsten auch in anderen Sachen ; wie dan über das der Haubt-und o -c lara-tions-Kecesz / als ein beschwohrne pex praZmarica parris?, Zieht und Maß Metzdeme dan Anwawrs gnädigster Her: Principal vermittels Anordnung dergleichenbesonderer kecipienttn coorrÄvca^rt zu haben / ohnerweißlich ist; und wan
Landtsiände das Licht der Gerechtigkeit nicht schewm ti)älen/so würden Sie billigen Emsicht kragen / wegen der gegen die Biec-und Brandt-weins Accins geführter Beschwerden / und darüber mchrmablm ertheilter Landrs-Füchl. Erklährung / und bezeigter Submission zu unpartheyisch-rechtlicher Erkant-nuß die mindeste Regung weiter zu machen ; undtaßen es hierunter / wie auchwegen der
, berührter Abhörung der Pfennings-Mcistcrey / und übrigerLandts gedienten Rechnung Ihre Churfürst!. Durch!, aust denen dabey ange-führten / und in nororierare bestehenden unwidersprechlichen Beweg-Ursachcn beyihren ehevorigen gerechristen und willfährigsten E-klärungen annoch unveränoer-lich bewenden; Landtstände wiederhohlrer gnadigst krrinnerende / dlehierunleranJhnen selbst verhengtelncumbcutz zu verfügen; ebcnfais
Seynd Ihre Churfürst!. Durch!, nicht nur annoch gnädigsterbiethlg und willig / Ihres hohen Drths all immer thun-und trchneßllches zu Er-richtung der so hoch nöthiger KecMcarion der Landts ^larncu! mit beyzutragen;sonderen erinneren anbey Landtstände wohlmeinentlich / und Lanots-Fürst-Vät-kerlich / daß / gleichwie S-e Ihres hohen Orths desEndts vor etlichen Jahrenbereitsgnädigstcommirmthä-ren / allo auch Landtstände ftrnernichtanSieerjitzMlaßen möchten / Ihrer Seichs zu Beförderung so heilsamen Wercks zu ^m-ren/undwiedaffelb am gedeyllcbstcn anzugreiffen jeye / mit Dero commicritten Räthenohnaußgestelt reiffltch zu überlegen ; und da der a6 imerim zu befolgen in Vorschlagbrachter LIasziscarions Fuß vom Jahr 1 719. fast eben so mangelhafft UNO unpro-xorcionirt ist / als die Allerseichs beschwerte unrichtige Landts-^arcicul / selbigerauch von Landtständen nicht in Lvrpore , weder cmn cjebira 6c mawra Xczuicaus^uttiriT ciclibcrarione errichtet / sonderen von einigen DepmirttN auß der Faust oben-chin beschlagen worden ist ; so haben Ihre Churfürst!. Durchl. auß eigenerGemüths^Bewegnuß und ftyerligster Bezeugung ihres hieruntertragendengerecl)-risten Eyffers / daß niemand Dero geliebster Unterthanen in gemeinen Landlö-Bürden wider Recht und Billigkeit ungebührlich beschwert werden möchte / derSachen näher nachdencken laßen / und dabey befunden / daß^nos 1705. in ^lcm8Qomiriii. von Landtständen ein EoüeÄarions - Fuß in Vorschlag bracht-auch MllZu-Ziehung gesambker Landts-Bedienten und (-olk^roren / nach Proportion deren-selben Erklährung und Zahlungs Versichetung seye dergestalt errichtet worden/daß zu mercklicher Erleichterung des gemeinen Lonmbucnten auff den Morgenmehr nicht als ein Rlr. ein Viert, und der solchemnegst an der Haubt-Lx-Zentz noch et->wan abgehender Rest vermittels eines proporriomrten/mit zuziehenden Beambten/zweyer Ritterbümgen / des Orths Scheffen / Vorsteherm / und meistbeerbttn/"der Billigkeit nach äerermioirenden / und sich von 4. biß höchstens ^4. Rthlrerstre-ckenden (Zuanri auffdie inner Landts wohnende pamstien anzuschlagen wäre; Lauth
Lxcraäbuz Landtags procbocolli sub t>lum. 2,2.
Dbwohlen nun dieser LallelAattons-Fuß wegen deren ahn-nnd abgebender Fa-milien nicht der beständigster und dahero dem Landtsfürstm / weilen was nichteingehet/ demselben nicht ersetzet wird / mehr un-als gerathen zu seyn scheinet;so haben dannoch Ihre Churfürfil. Durchl. Sich denselben / als dem gemeinenCsnttibuenttn am erträglichsten und ein von Landtständen sechsten ehedcssen in Vor-schlag brachtes-auch mit mehrerer reifflicher Erwegung und vorbedacht gestifftttesWerck gnädigst gefallen laßen / mithin zu Bezeugung wie sehr sie geneigt seyen/der Landtständen unvorgreifflichen Rathschlägen zu clcscnren / befohlen / diesen cm!-l-Äscions Fuß / als ein von Landtständen selbst gut befundenes und gestz'fftstesWerck acl-inrerim . und biß zu vollständiger P.c6tistcari5>n der Landts kiar.-icni zu fx-eguiren und zu befolgen; und das zwaren / wie die Einwilligung auff den JahrsgaNgex ^nno 172.2.. in 172z. per majora geschehen / also dle LxecurioN UNd Btfol-Mng dieses ^osteÄarions-Fuß i.ma letzhinlauffenden Monaths d^ovemb. neastkünfftigen Jahrs 17^^ festgehalten werden solle / dazumahl Ihre Churfürfil.
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