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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Durch!. Anwaldts gnadigster Her: ?nncipal gnädigst beliebet haben/ daßzuVor-nehmung der ^^ikLÄüons-Errichtung allerseiths commimue und vLpunrte gegenpen i;.ten cjuläem beysammen tretten-und mit dieser Sachen Deüberanombus undLominunicarionibug einen würcklichen Anfang machen sollen ; Der tröstlicher Zu-verficht lebend / Landrstande werden Sich immttcels dre Beförderung dieses sohochwichtigen / als hochnöchigcn Geschaffts so eiffrig angelegen seyn laßen / damitbey Umblauff vorcrwehnten Jahrgang selbiges zu seiner vollständiger Richtigkeitgediehen seyn-michm alsdan oey der newer Außschreibung nützlich cxc^uiret werdenkönne; Allermasen Anwaldts gnädigster Her: Principal zu dessen mehrerer Be-förderung Landlständen einen von Weyland Höchstged.Herren Hertzogen VVvllf-

>Vnbeim Hochfürstl. Durchj. für Dero Hertzogkhumb Neuburg errichtete / unddaselbst biß herzu ersprießlich gebrauchte inlUuÄion nachrichtlich hat communicirenlaßen.

Und weilen dieses Werck von grosser Weitlauffigkeit / und auch nicht wenigerWichtigkeitist / welches zu seiner behörlicher und vollständiger Einrichtung einegeraume Zeit erforderen will / also / daß die für gegenwärtigen Jahrgange im»Mjl jüngsthin/bi6aä^!.imam^Äji nechstkünfftig noch übrige halbe Jahrs-Fristun-zulanglich zu seyn scheinet: und in absonderlichem milbetracht / daß damahligerLandtag denen armen Unterthanen mit einer l)z«rm»Beystewr von 40-biß 50000.Florin zu Last gefallen ist / und dahero fast ohnöerantwortiich fallen will / diese nachso kurtzer Fi sti wiederumb mitsoschwerer-bloß und allein zu privac Nutzen gedeyli-cher Geld Ausslagen zu beschweren / sonderbahr da mchlgedachte Lanvtständ / undms besonder die widrig gesinnete Gülische sosehr ex^^riren wollen / daß das permajora auffeinJahrlauff verwilligtes der Unterthanen Kläfften überstei-

ge; welche Unterthanen solchem nach / im Fall in einem Jahrgang zwey Landtäggehalten / folgsamb Dieselbe solchen Endts Hundert Taufend Florin beyzutra-gen haben würden / noth zwänglich annoch mehrers entkräfftet / und gar völligausser Stand / die ehnumbgängliche ^illrar/ und gemeine Landts Erfordervüssenzu bestreiken / gesetzet werden müßen;

Als seynd Ihre Churfürstl. Durch!. Anwaldts gnadigster Herr PrincipalaußLandts Fürst-Vatterlicher Vorsorg / zu Verhüthung / daß im widrigen obi-gen nach unvermeidlich gewesenen grossen Ungemachs nicht unbillig bewogen wor-den / das von Landtstanden auffein Jahr per majora bey jüngerem Landtag ver-willigtes (^mncum in Dero Gülich-und Bergische Landen für den meclizre nach ge-schloffenemLandtag2prlM2 l>i0vembri8jüngstfeinen Anfang nehmenden/ und ulcim»0<Aobri5r7^5.zlt Endt gehenden Jahrlauff dem Herkommen gemäß außschreiben-und in denen Stattmnd Aembteren mit Zuziehung Dero Beambten / Ritrerbür-tigen / und anderer darzu gehöriger Personen reparr-ren-und l<e5pocAlve lubcbviäi-rm zu laßen ; Durch welche Landts-Fürst-vätterliche Verfügung die arme Un-terthanen nicht allein von denen sonst in einem Jahr doppelt zu zahlen gehabtenLandtags-Gebührnüffen / und neben solchen sich auff viele Tausend tragende ke-pürrmons-NitVten befreyet / sonderen auch in dem Empfang und dessen Berechnungmehrere Richtigkeit beobachtet-Jhnen Landtständen auch an ihren hergebrachtenRechten und Freyheiten das minbeste Nachtheil nichtzugezogen wird; Zumah-len eines Theils lediglich das von Ihnen per msjora eingewilligtes (^uanrum auffein Jahr ausgeschrieben worden / anderen Theils Anwaldts gnädigster Her:Principal die Landtstande vor Verlaust dieses Jahrgangs zum allgemeinen Landt-Tkgzu beschreiben obnermanglen wird.

Gleichwie nun diese Verfügung in aller Billigkeit bestehet: Ihre Churfürstl.Durch!. Anwaldts gnädigster Her: Principal auch Landtstände auff ihre übrigenoch ctwan vorgebragte Lravamina so gerecht-und behörlich verbescheiden hat / daßdarwider mit Fug Rechtens nicht das mindeste kan aufgebracht werden ; auchbillig alt-üblichen Herkommens und bekanten Rechtens ist / daß in ^uliz communi-ramm die majora prXvaüreN / UNd ün^ulos cic domniunirace verbinden ; Mithindasjenige / wasvon ein-oder anderen unruhigem Gemüth darwider noch etwaneingcstrewet werden könte oder mögte/von keinem Werth / noch Erheblichkeit ge-halten werden kan / sonderen als ein auffrührifch-und Hochstraffbahres Unwesenund Frevelen angesehen werden muß.

Als lebt Anwaldts JhreCburfürstl. Durch!-zu Psaltz/zu Ew.Kays. Maj.Allerhöchster Fgusnimirät und gmchnysten Jusntz-Eyffer der allerunterthänigst-

Jiiii Sttrö-