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dem/ wo die Unterthanen vermögend gnug seyn / Denen Landtstanden / nachJH
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rer angemaster willkührlicher Einwilligung zu Lvorribuiren / und Dcmnselbenbeydie Hundert Tausend Rthlr Dioden zu bezahlen / da magkem einigerZweiffel seyn/daß Dieselbe auch nichtVermögen / pro Laula public», und Ihrer eigener Sicher^
heit das nöthige beyzutragen ; gesetztenfalsjedoch/ wie nicht / es thäte denenUnterthanen in ecwan beschwerlich fallen / die Landts Erfordernuß / nach dem der»nichtigen eoücäarjons-Fuß auffzubringen : gefttztenfals auch / wie jedoch nicht i
erweißlich / Landtstände weren ein-oder anderen Theils in etwan ^aviret / so mag ' i".
gleichwohlen dieses alles widrige Landtstände ihren Ungebühr-und Ungchorsambs
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nicht entschuldigen ; Nachdemahlen Ew. Kays. Majest. Dieselbe so offt - und
vielmahlen der Gütligkeit / und eines bescheidenen-und schuldigst äevoristen Auff- ^ -
sührens allergnädigst und heilsambst erinnert und vermahnetAnwaldts gnädig- ^'5-
ster Her: Principal Denensetben so offtmahlen entgegen gangen / die Gütligkeit ' '''" '
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amrbottm: zuri<c<AiücarLc)N der^larnculsich nicht nur gantz willig crklähret/ sonöe- 7.
r'en auch Dermselben Beförderung nachtrückiichst recommcn<liret / und die ecwan .
habende vermeintliche (Zravamina der Billigkeit nach erlediget / ja gar zu zumahli- > '. - ^ I
ger Hebung allen Beschwers eine besondere Deputation woh!mement!,ch und Landts-Fürst-Vatterlich in Vorschlag bracht / mithin durch Dero commwcirten Statthat- -
rer und geheime Räthe / Landtstände eines gedeylichen Erfolgs auffrichcig und zu- ^ ' '
verläßig versicheren laßen ohne aber / daß dieses alles im mindesten hätte versan- '
gen mögen / sonderen vielmehr im Gegentheil ist dieses alles unter allerhand fuglo- ^ -
sen / und falschen Einwendungen zu nicht geringerer Mißachtung der Allerhöchster
Kayserl. ^mkoricät / und Verunglimpfung des Landtssürstl. Hohen Ansehens '
verworffen worden ; Obwohlen auch die ^azora Lollcgiorum sich hierunter näher/und mehr vernünfftiger / auch bescheidener begriffen haben ; ja so gar seynd Die^selbe zu der Verwegenheit verfallen / daß sich nicht gescheuet/ durch Ihre btt) VenenÜbrigM Lollcgiiz habende / UNd theils Mit am Dirccborio sitzende ^ctüZrrcoteN zuhintertreiben/daß die zu dieser Deputation nöthige Dcpuutte benennet / oder auch in-ffruirt worden / zum unrrieglichen und handtgreifflichen Kennzeichen / daß Siedie5a!urcm p^rriT UN Mundt-die parrlX aber im Hertzen führen » Aller- lG» Ä'ip'maßen Ihre Churfürstl. Durchl. Anwaldts gnädigster Her: i nucipal zuverläßig ^
versichert ftynd / daß die so genante Landtständijche Dcpurnte aä proceüum nebst MM».? -' 'der gemachter ansehentlicher Loi!?6ii^ä z. Pistolen p. Rittersitz / viele Tausenden zum DOMWBeschwer des Vatterlands auffgenohmen / und dasselbe dafür / ob wären sie der .
Landts-Her: selbst / verschrieben haben / ohne daß sich darüber / und wegen Dr-selben zum gemeinen Landts-Besten nutzbahre Verordtnung / auff die deßfals er-gangene besondere Churfürst!, gnädigste Verordnung biß dahin der Gebühr juüi-
Kciret hatten; ^
Wie tieffaber IhrerChurfürstl. Durchl. Anwaldts gnädigsten Herren i^ncixalen diese unvermulhete Widrigkeit zu Hertzen gangen / solches kau ein jedes un-xr-occupirres Gemüth leicht gedencken ; und bewehret es Deroselben darcmffertheilte gnädigste l<c5o!urion vom s.ten Oclobris jüngst lüb Num. 19. hiedey ver- .
wahret des mehreren / sonderbahr aber / daß/ obwohlen ein so unartiges grobesund R-espcÄ lofts Auffführm / daß Unterthanen und Vasallen gegen seinen Erd-ge-huldigten Landts-Fürsten und Herren mit einer schärffer Andung und^xcmpknscherStraften anzusehen / und zu rcicmiren wäre / Ihre Churfürst!. Durchl. Anw.gnädigster Herr prmcipal jedannoch zur unsterblicher doroprobÄtion Dero höchst an-gestsmter Großmüthigkeit und mildester Neigung / das mit dem Landts Bestenund Wohlfarth so eng verknüpftes und hochnölhiges gutes Vertrawm zwischen
Haubt und dessen untergebenen Gliederen fürdersambst zu herstellen / und Ihnen ^
widrigen Landtstanden einen / als anderen Weeg die Gnaden-Thür eröffnet / unddas wahre Zieh! Ihrer und der Landen Glückseligkeit angewiesen / mithin ein leb-hafftes Zeugnuß von sich gegeben haben / niegemeint gewesen zu seyn/ Laudlstätp ^
de, oder sonsten jemand Dero liebster Unterthanen wider Recht und Billigkeit im '
mindesten zu prXgraviren / auff die von Gegenseithen in ihrer Hieroben angezoqe-ner Kelacione dommum rerriÄ 5ub dkum. 8. angeführte vermeintliche lZravainina ,und ^ '
zwarn: ^
wegen der eingeklagter Einseithiger Abschreibung/ wieder-hohtter Hochfeyrligst bezeugend / daß Dieselbe ihnen an ihre« wohlhergebraäMGerechtsamen nicht pr-juchciren/ noch jemahlen zu einiger eon^^ucljtz gezogen wer- '