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Haubt-Bericht / und die darin enthaltene Landts-kündige / und unvernemlicheGeschichts-Erzehlungen / auch darüber beygelegte Pilkikcarori^ia mir mehreren;nachführen; Urkund derselben Landtstande sich für beyde diese Schuld-Postenin-lieni-i comims verbindtlich gemacht / und darwider biß auff gegenwärtige unbe-fugte Einreden das mindeste richt eingewendet / sondern Selbige / als viel ab-sonderlichen die danco-schuld betrifft / mit unzahlbahren k3Ä>8, auch in öffentli-chem Truck aller Welt kundgemachten Erklärungen und Umschreibung der Lanco-Zcttulen anerkennet haben ; worüber zum wahren Urkund / nebst der nowrietät ^ ^mit andienen kan / die lubdlnm. 16. hiencbengehende Derenselben vepmüren K-- ' "wionvomlO.rcn ^nuzrii 1714. anzeigend/ daß der kTnco-Ztttulen Umschrei-bung von Ständen unter keinem anderen rebervac / dan Beyschaffung der Hohen^^narcn dontcnsäz emgewilllger und vollenzogcn seye; wie nun im Haubt-Berlcht nachg wiestner Maßen sothaner Lons^lliz ersolget ist / also ergibt sich die«Mbmdtlichkc tvon sechsten.
Wie ungereimbr und unbefugt man aber an Seithen derGülischerRitterbür-tigen Landrsiändcn sich im Haubt-Einwilligungs-Geschäfte auffführe / und daßdie bezeigte Widrigkeit nit auß der mindest erheblicher Bewegnuß / sonderen außeiner unverantwoitlicher /^nimotirät / und blinder p-uTüin herrühre / darabgibtDerenselben unterm 2-4.ten 5eprembris übergebknes b)ire6korium tb^parricionis ludNum. 17. ein lebhafftes Zeugnuß; Jndeme Dieselbe dabey zu offenkündigerAmrkantnuß ihres Unfugs / und Bezeugung der übriger sich zum Zieht derLandts-Mrstl. inremiuu b'.ngelenckter Ständen mehr gebilligter Gemüths Oevorion undEllaßenheit / umb Denenselben gnoguo Ms)60zu Äcccchren/ und ihre Fuglose Wi-drigkeit zu beschönen / allerhand Einwilligungs Posten / die Ihnen einzuwilligennie gebühren / undvomLandts-Herren nicht verlangt worden / ja gar haben Siedabey zu Behueff der von denen Landtagen der Jahren i72.v.und 17^1. gefordertenVi^ en den Ertrageingewilliget / dieSie jedoch/ a^lsrettchuz, dem Lanvts-Her-ren Anwalots gnadigsten Herren Principien / alsvonJhrowürcklichaußgeschrie-bm und erhoben / biß dahin habenauffdringen wollen ; Dbwohlen auchJhwChursülstl. Durch!. auß eigener Bewegnuß / und ohne einige Schuldigkeit / son-deren bloßhm umb Landtstande ihrer immerwehrender gnädigster WillfährigkeitWändigst zu versicheren / Denselben laut Verordtnungen lüb d/nm. 18. unterm ^iL.ten selbigen Monaths bereits zu bezahlen denen Gülich-und Bergischen Pfen- " 'nmgs-Me'.steren g'.ädigst nstunMt gehabt / auch unmittels guren Theils all-schon abgeführet gewesen ; Worauß dan handtgreifflich abzunehmen / wie böß/artig / und verfälscht die im Mundt und mit der Feder so hoch anrühmende Oevo-non gegen Ihren ErbgehuldigtenLandts-Fürstsn und Herren im Hertzen und Ge-mücy vergraben l;gc / und daß Sie auff der Billigkeit und Erheblichkeit der Landts-Fürsti. und emtzig und allein zum Besten des gemeinen Landtweesens gewidtmetewenig / oder gar keine Ketlexion nehmen ; sonderen das EinwilligungsGeschafft / als ein von Ihrer Willkübr bloßhin äe^nckrendes-und sonst an keinGe-ätz noch Billigkeit vert^ndtliches Weesen ansehen / ja gar Sich mit einer un- 'leidcntlicher Kühnheit erfrechen dörffen / Ihr angemastes eiarlosum als einen alt-hergebrachten / und mehrmahlen gebrauchten lenninum zu behaupten / desglei-chen Hochmuth seiner Unterthanen und vollen gegen seinen Landts-Fürsten undHerren verfpühren zu laßen / sich gar nicht geziemen will / und noch weniger Ew.
Kays. Mmest. Denenselben gutzuheischen gemeint seyn werden.
Zwaren haben widrige Landlftände hiebey wi^derumb den Bettelmantelumb-gebenckc / und ihre ^Manirte Hartnäckigkeit mit der angemaster Unvermögenheitder Unterthanen verdecken wollen ; und will auch zwaren Anwaldts gnädigsterHer: vrinL^l nicht gesagt haben / daß Dero Gülich-und Bergische Unterthanenfo wenig die vermögenste als unvermsgenste seyen; wie aber diese gewöhnliche Schein-Reden erstummen und erbleichen / undwieunbescheidenDieselbehiebey auffgezogenwerden / solches ergibt sich auß deme von selbsten / daß eines Theils das potwlirreDuaneum von sechsmahl Hundert Tausend Rhtlr. per ^Ä)orA (iolleZiorum , undzwaren derjeniger / nemblich der Haubtstätten / so hiebey palsive mit beyzutragenhaben / emgewilliget worden ; Und anderen Theils die widrige Gülifche Landt-stände ebensals bey nah gleiche viel / jedoch w aüoz priv^toz I75u8 eingewilliget-mitshin in der That selbst anerkennet haben / die Unvermögenheit deren Unterthanenmichc so groß zu seyn / daß der Ertrag der Erfordemüßen nichtbeyzubrMM ftye;
Hhhhd dan/