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nach begegnet ist/ und die Auffrichngkeit Dero gerechtester mildester Landts-Fürst« - ,
Vätterlicher lurenrion so ausführlich und deutlich rcnionliriret hat / daß ein jeder U. V''vernünfftiger und unpaMonicrer Mensch Dero für das gemeine Landts-Besten sosehnlich hegende getreweste Gemüths- Meinung mit Handen gleichsamb greiffm v
5km 8 könne / mehreren Inhalts der Anlag 5ub 15.8. so seynd dannoch die. widrige Gülische '
Landtstände bey ihrem vorigen Unfueg ohnabwendig / und hartnäckig verblieben/ '
Z5um. ? besag Berenselben fernerer Relation iub um. 9. haben sich auch nicht entblödet / da-
bey Anwaldts gnädigsten Herren Principalen negst vorige gnädigste KAolmion kl''.
mit herben und Kespcck-loftn Gegen-Reden anzugreiffen und anzuziehen ; und i.
damit die Gülische Haubstätte Ihnen nicht abfallen-und Ihrer ChurfÜ! stl.Durchk. ^^ 5 ' -Anwaldts gnädigsten Herren Principalen ihrem Erbgehuldigttn Lanbts-Fürstenund Herren / und Dero gerechtester inrenrion nicht beytretten möchten / Derensel-den vcputirren mit sehr harten und höchst straffbahren Bedrohungen angefertiget: ÄHßAauch wie Sie dieselbe nicht zum Beyfall pertusciiren können / gar zu deren prwci-xv. ^Haubtstätten ^laAikramz den Lande Trommetteren mit lbb IQ. hiebey ^ ^ ^
verwartetem gantz unanständigem-und demHerkommen nicht gemäß / ihnen auchnicht zukommendem Schreiben abgefertiget ; und das zwarn Nahmens desgesamblen Gütlichen Ritterbüm'aen Lnrporiz, dagleichwohlen von diesem Unter-nehmen niemahlkn das mindeste ist an die pl opcMcion / oder behörliche Umbfragkommen ; auchbckent und unverneinlich ist / mithin es das prorekarivns Di-15. 11. Äamen prorocvllarc lub t5. I l« bewehret / daß viele / und zwaren die laniorajns
gesambt inzimlicher / und von denen klajoribus gantz wenig äilrcnrender Anzahl GWN«dahin angetragen haben / daß man sich dem Fingerzeig Ew. Kays. Majest. Aller- '
gnädigster l-^Linion näher beyfügendem L mdts-Herren nochmahlen unter die c
Armben greiffen / und dessen Höchst-gebi5 gtcn polkularis gehorsambst äctenren-mirhin die anerbottene Gütlichkeit dancknchmigst accepriren solte; ohne daßDieselbe gegen der von denen widrig gesinneten gemachten Lomploten / und höchst-straffbahren Lonjurarianen auffkommen /i oder sonst einiges Gehör erhalten kön-nen ; deweniger aber nit seynd die Bergische Ritterbürtige / sambt denen dahingehörigen Haubtstätten bey ihrer mehrmahlen rühmligst bezeugter gehorsambsterDcvocion nicht nur unveränderlich verblieben / sondern auch noch weiter beygetret-ten : den Ertrag dießmahligen Landtags-vi«ren / wie auch auffm Renner lpeci-kcircer besonderer gemeiner Landes-Außlagen dem alt üblichen Herkommen Zufolg^ .. absonderlich einwilligende; deme dan auch endlich die Gülische Haubtstättebey-^ * gepflichtet haben / Urkund Derenftlben parcicular Relationen üch iXum. 1 z.. 1MM c c^ ^ Vx Zä gar ist auß denen ferneren Anlagen lubblum. 14. «Zc 1;. nicht ohne Verwunde- ^
Acre rung zu ersehen / daß die Haublstatt pu^icirckcn / aller solcher bedröhlicher Zu-muthung ohnerachtet / daß Derselben ehedessen / vermittels dergleichen höchst-straffbahren Inrimiäarionen abgetrungenes b/lanclamm (^onllicurioniz per cxprcllüm .
wieder eingezogen / und wider alle gegen den Landts-Fürsten und HerrenAnwaldtS c
gnädigsten Herren Principalen unterfangene Hände! prorclliret ; und wie der54aZiüracu8 der Haubtstatt Deuren noch etwan in Bedencken gestanden / denenLandtsfürstl. postularis gehorsambst zu äeferiren / sich deme dasige gesawbte Bür- '
gerschafft ( ohnerachtet selbige so wohl / als die in übrigen Haubtstätten befindt- ''
liche Bürger ein nahmhafttes in demverwilligten Außschreibungs (Zuanw jährligsbeytragen : die Ritterschafft aber hierzu in dem mindesten nicht concurriret/foig-lichen zene mehr Ursach / dan diese sich allensals Zu beschweren hätten ) widerse-get-mithin ihre gehorsambste Devocions-Bezeugungen schrifftlich bey der LandtSRegierung conrellirethaben. ^ / . ...... ..
Nun haben zwarn diese dabey verschiedene Vorwarden mehr als nöthig / be-düngen / und gar die genehmte Deputation dahin beschränket / daß die vepurirtewegen der anmaßlich in viipuc ziehen wollender öanco- wie auch der verwittibter .
Frawen Churfürstinn Durchl. voral-und Conrraäoral.Schuldigkeiten sich in keine v
Handtlungen einlassen sollen ; auß was für einem vergöldten Dintenfaß aberdiese Ungebühr hergefiossen ftye / solches ist leicht zu gedencken / wo diesen geringe-ren 8raribu5von denen porsncioribuz so hart / und mit schnöden Bcdröhungen ist zu- '
gesetzt worden; und Berenselben 8yncücu5 und Onlulem sso jedoch AnwaldtS ,
gnädigsten Herren Principalen als Rath mit besonderem Ayöt und Pflichten an-verwandt istZ ein Haubt-böses inkrument aller widriger Unruhen abgibt; undwie übel / auch ruchloß Denensetben hierunter gerathen seye / solches thut der ^
Haubt-
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