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vermahlen ex sn^er-b^ann fernerweit hinzugelegten zweymahl hundert TausentFloril! die gemeine Landts-Notthurfft reichlich zu bestreiken seye.
Es stehet aber hierüber zu vermercken/ und zwarnguoaäprimum: daß sichVorerst ad denen rekrirten Kays. ^lanciarjz keine bestandige Nachricht finde/ ob/und welcher Gestalt / an lcilicer cum-vel lin^Laus-L coANltionc , act o^-^c im^)l)Nuna5^rece; j)ro rcm^orL ur^encium Zcamnm?rc>vinciallum dieselbe ergangen seykN ? UN!)zum änderten / daß derzeitige Reichs und Kriegs Verfassung von dermahligen/gleich wie der Tag von der Nacht kundtbahrlich cliLcrirer; wie ein solches alsin der unverneinlichcr Geschieht bestehend / keines weitwendigen Anweisens be-darff. Auch drittens einem jeden / so nur etwan wenig in denen ttilwrien bele-sen / bekant ist / daß sich dergleichen merkwürdiger Unterscheid ebenfa!skcsi)c6u5carüx parriculalis der jetziger / und dermahliger Gelegenheit der Gülich-und Ber-gischer Landen verhalte; gestalten Dieselbe zu je der Zeit in einer ungefährter Neu-iraiilat stunden / und dahcro keiner starcker <3usrnilon / noch Kriegs-Verfassungbedorsilen ; dergleichen aber / was bey negst vorigen Kriegs-oder auch bey der-mahligen fast eben so gefährlichen Friedens-Zeiten anzugehen weder gerathen / nochViegkmeine Reicds-Sicherheit erleiden will ; Zu dem waren selbiger Zeit dieStälle Gülich und Düffeldorsf bey weitem nicht mir solchem Vestungs-Baw ver-sehen/ als wie dermahien; die Statt Deuren / das^orc ^onjo/e und andere der-gleichen kleine Derther ( welche von aller Besatzung nicht zumahlen entblößet ligenmögen) zu geschweige» ; und über das wäre zu selbiger Zeit die Vestung Gü-sichinGewalt derCron Spanien / und von derselben mit allen Kriegs-und Oe^Knsnms-Nothwendigkeittn versehen ; deren dermahiige Besatzung allein wohl dreyRegimenter zu Fuß erfordert» also daß die slleZute Kayserliche ^lanäaca , 6tzuae illoium teZatlL emanacio jukiiiLarijZOillr , zum unftylen Marck außgekrametwerden / und darauss wohl eintresse ^vmmuve : MlkinZuanrur tem^ors,, öe
conciliecur 8cri^>rura.
(^uoac! I.6um den vermeinten 5ratum ^xiAekni-e tut» I^lum. z^. betressend / da willzwaren demselben dardurch eineFarb einiger Wahrscheinlichkeit und Erheblichkeitangestrichen werden : ob weren die l^ciiicirte Erfordernüßen also auß denen Gü-lich-und Bergischen Pfennings-Meisterey Bücher gezogen worden; AnwaldtSGnädigster Her: ?rmc^a1 glaubt aber dieses / absonderlich Bergischen Theils /mcdc wahr zu seyn ; und fals demselben also / wie nicht / wäre / so köntejedochsolches anderer Gestalt und ehender nicht erheben / es wäre dan dabey erwiesen /daß zu solchem Behueff / auff anderweite (üa/la, keine weitere Anweisungen ge-schehenseyen ; welches aber ohnerweißlich ist ; und erhellet der Jrchumb undUnrichtigkeit dieses 5rarÜ5 darauß heither klar / daß dabey die Beköstigung deS^ocorie im Gülischen gelegenen darabmiers Piments / wie auch der Leib-^uaräezu Pferd / so dan der <3uarcle (Zrenaciier/ fortaußwendiger und dem Gülich-undBelgischen zum Tbeilmit zu Last fallender Gesandtschafften : wie imgleichen dieErsordernüßen zu Anschasfung nöthiger / Hmumeivn / I?rovianä,kouraZe»sodan die nach-und nach vom gesambten Reich verwiegte allgemeine Anlagen /mit hundert anderer dergleichen unvermeidtticher Nothwendigkeiten dabey überse-hen und vergessen worden seyen ; über das ist die Rechnung so wohl guoä KaneLxigLuriam millcarsm , als auch übriger fernerweith lpecibcirter Lanvts-Schuldig-ktittn wegen der vnca!-und Lourracioral-Gelder / auch Lanco und gemeinen LandtS-rentmnen Lastes mit wenigem Verstand / und noch weniger Informant,/ ob ein/so anderes wahrer Gelegenheit nach eingerichtet worden / wie solches alles nicht nurdasim Haublbencht luKNum. n. exbjbiites Erfordernuß 6cbema» sonderen auchvievon Anwaldts gnädigsten Herren pnnci^alen auffsochaneder Landtständen k.e!a-rwn unterm ^^.ten ^uUi jüngst ertheilte gnädigste kel'oluclon üüs Num. z. des meh- ..seren bewehret. 5^
Umb aber solchen In thumb und Fehlschlag noch klärlicher und beständig an-zuweisen : so thut Anw. gnädigster Herr: ^lincipaüz des Endts einen specikcir-lichen ^rar,UN. wie hoch sich eines Jahrs Ersordernuß auffs wenigst betrage /5ubdlum. 4. hiebeyfüzen ; wan jedoch der Sachen etwan reiffer nachgedacht wird / 4-so brauchet es hierunter so genawer Nachweisung nicht / und will gar ein Uberfiußseyn / sich damit auffzuhalten ; indeme widrige Landtstände / Vermög ihresselbst eigenen dahier übergebenen Klag ^beM , vermittels der dann angegebenerEinwilligung »ä viermahl Hundert siebentzig Tausend Rthlr die Landts-Müar-
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