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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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(ZOO)

Ur Ew. Kays. Majest. Höchst-angestamte und Welt-geprieseneMiergerechteste Gemüths-Neigungen gehorsambst schuldigstmDa»ckin allerunterthänigster vevotton zu bezeugen / findet Auwald Ihrer- Churfürst!. Durch!. zu Pfaltz sich umb so mehr allerverbindtlichstverschuldet / als Dero in außwendig rubricitter Sachen nach-undnach / absonderlich aber unterm ^Z.ten jüngsthin ergangeneMerhöchst-Reichs. Richterliche Erkantnüßen den gegentheiligen ungereimbtmUnfug/Anw. gnädigsten Denn Principen Ihrer der unc^uallliLirten Klägeren Erb-'Schuldigten Landts-FürsttnundHerren bey diesem allerhöchsten Reichs-lnbunaUso schnöder Dings anzufertigen/kundtbahrlich bewehret-und dahers Dieselbe heyl-samblich nach-undnachmahlenwermahnet / mit verzüglicher Einwendung / in die-ser des Landts Ruhe und -Wohlstand betreffenden wichtigen Sachen sich weiterSnicht auffzuhalten /-.sonderen bey derwon Anw. gnädigsten Hmn Principen an-derweit benennender Tag-Satzung / und mithin das Haubt-Einwilligungs Ge-schäfft sowohl/ als andere dähin gehürigege meine Landts-Angelegenheiten ohneweiteren Verzug gewührig mit anzugehen : weniger nicht den würcklichen Fort-gang dervon Ew. Kays. Maj. nöthig befundener CommiMrjscher Vermittelungbestens zudefürderem

Es muß awr vorerw. Anw. aGey^femerweith wehemüthigst äoüren: undwerden es' Ew. Kays. Majest. auß der unterm s.een jüngeren MonaehsOÄobr^übergebener aUerunterehämgster vorläuffiger Anzeig / über denVorgang diesjähriger Gülich-und Bergischer Landt-Tags Handtlung des meh-reren allbereits mißfalligst vernohmen haben / daß ( obwohlen HöchstgedachteSeine Churfürst!. Durch!» sothanen allergnädigsten Erkantnüßen zufolg / denwidrigen Gülich und Bergischen Landtständen abermahlen entgegen gangen/undDieselbe auff den ^8 ten negst verwichenen Monaths zum gemeinen LandkTag beschrieben : mithin dabey nicht nur Dero Landts.Fürst - Bäuerlicher ?ro-xenüon versicheren - sonderen auch einer gewühriger Erledigung aller etwa haben-der erheblicher Beschwerden wertrösten-und nebst oeme allergehorsambst schuldigsteEinfolg-und Gelebung Allechöchstgedachten Dero Oberrichterlichen Erkantnüßennachtrücklichst erinneremlaßen mehreren Inhalts des bey Eröffnung sothanenLandtags publicirt-und schnfftlich cmnmumLirten Vortrags i. ) solches

alles dannochfast eben so wenig / als alle vorherige Dero Allergnädigste Kays.kloniroria , UNdDeborrsroria, auch LandtssÜrstl. k-emonüraricineLUNd HincorÄtionezfruchten mögen ; sintcmahlen Landtstände von erwähntem i s.ten sunu^bis i^.tmZM , und also biß in die vierte Woche beysammen gewesen / ehe und bevorn vonDerenselben OeübcrZciombuz das mindeste zum Vorschein kommen ; und / wieam jetzbesagten i 2.ten ZM deren erstere 2. endlich eingelanget

ist / sich dabey geäußert hat / daß man / absonderlich Gülischen Theils sogerau-me Zeit hindurch fast kein anderes lwäium geführet habe / als die alte Lrrores,oder vielmehr unbegründete OpinjQmtät zu beharren / und mit allerhand Theilsauß der alter Welt hervvrgesuchten un^piicirlichen Geschichten / theils aber man-gclhafften und weituber die Halbscheid fehl geschlagenen 5raribu5, fort sonstigengefärbten Scheinreden zu verschönen / und zu bemäntele« : anmaßlich vorgebende/ob wäre nach Anlaß der lüb 1. beygelegten Lxcr^en 1656. 57. undz?.er-gangener Kayserlicher Erkantnüßen des Gülich und Bergischen Reichsbeständigund unveränderlich auff 80^ Mann zu Fuß / und 100. zu Pferd <lc-rcrminiret ; und fals auch denen Gülich-und Bergischen Landen die angesetzteErfordernuß-Posten zur Schuldigkeit auffgebürdet werden könten / so thälmDieselbe dannoch den Ertrag des außgeschriebenen Ouarm nicht erforderen / besagder ferneren Anlagen Num.2. z.^4. Also daß die bey negst vorigem Landtag auffZweymahl Hundert Tausend Flor, befchehene - und von Anw. gnädigsten HenntnQLijzalcn so ungnädig auffgenohmene Einwilligung so unerklecklich / als unbe-scheiden nicht wäre / wiesiehätte / beschuldiget werden wollen / und mit denen

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