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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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fürstl. Durchl. Bergischen Landtständen annoch einen ferneren Beytrag zum Be<>huff dieß-vorwehrenden Landrags-Zehrungen gnädigst zugemuthet-mithin auchauff die ve^marwn zu Abmachung der von Ständen eingeführter eravaminum gnä-digst angetragen haben;

Nun finden zwar Landlständc sich höchst gemüßiget / Ihre vorherige trifftigsteVorstellungen anhrro zu erhohlen; damit gleichwohl Ihre Churfürst!. Durchl.gnädigst ersehen mögen / welchergestalt Sie Ihres untertänigsten Örths all dasje-nige beyzutragen unermangelen / was zu Erreichung eines gütlichen Endtzwecksimmer thünlich seyn mögte; so habenSieSich entschloffen/dermahlige Landtags-vicrren / und Renner / nebst Derselben in denen vorhin benenten Sechsmahl ^UNFdert Tausend Rrhlr. altüblichen Bergischen (T^nw, unter den in vorherigen / sowohl Gemeinen / als parricujaren Keizrionid^ außbedungenen Lcnclirionen undVorwarden / mir dem ferneren Zusatz / daß Jhro Churfürst!. Durch!, künfftigen-undjeden Jahrs Landtag also zeitlich / und ance t^jum gnädigst veranlaßen wollen / damitalle fernere EinftithigeAußschreibungen vermeidet-und Stände damit serner nichtbeschwehret werden mögen / annoch ferner ins Land ausschreiben zu laßen mithinauch Ihre Dc.pntaro8 zu benennen / gestatten die Herstellung deren Landts - Privilegien /dem alten Herkommen und von vorherigen Lsmdts-Herren erlangten kevertalien /Landtags Abscheideren / und darauff erhaltenen Kays. ^eseriptm / Deereren / undEndt--Urtheilen - nnthin auch dem Vergleich äe /^nno 1649. und Onclirionen äe^nno1668. zufolg/ zu besorgen. Gleich wie nun Bergische Landtstände die Benennungeines sicheren zu obigem Endt sich unterthänigst außbitten : also thuen SieSieh auch l eserviren/die ö'pecMcationez Dicrrarum, und Zehrungen: Landts-Bedien-M Gehälter: 8tacmn Lreclitorum: Renner und übrige Landts>Nothwendigkeitenunterthänigst 26 ?!ocbocollum zu übergeben : der unterthanigster Hoffnung lebend/

Jhro Churfürst!. Durchl. werden dieses in Hohen Churfürstl. Gnaden sggreyren/und Landtstände vermahlen eins /nebst Ertheilung nöthigen Kevertalis, und LandtagsAbscheidts / vom Landtag gnädigst climkciren. :c.

Kelatio iecunda^um Denominarione ultenoris /^uAmenti >

Gülifther Haubtstätten vepucawrum

6oliz den 20. 5cprembn8 I7Z.2.

Er auff Ihrer Churfürstl. Durchl. gnädigste Kc^lmionesvom 21. ^47-

negsthin von Gülischer Ritterschafft unterthänigst erstatteter Gemeinsam-ber Station thuen zwaren Gülische Haubtstäcte ast^rsten; anbey aberzu unterthänigstem kellpeA Ihrer Churfürstl. Durchl. inpun6bi5 ^ugmen-ri, 6c KelpcH-ive Depucariomz 6ravair>ina beschehener näherer gnädigster lnstantz sicherklährcn/daß/ obwohlen wegen kundtbahrer Unvermögenheit deren Landts-Einge-seffenen - mithin zukommenen dießjährigen Mißwachs / Mäuß und Schnecken gewißhöchst veranläßet wären / bey denen vorhin über Deren Unterthanen Kräfften läb ä»-versl8Ketcrv2N8 jedannoch/unterthänigstverwilligten (>UÄnci8,zu bestehen / aucheravamina ( so Deren unterthänigst ohnmaßgeblichen davorhaltens bey anhalten-dem Landtag füglicher gnädigst erlediget werden können) zu clcpuriren/ desto meh-msunterthänigstBedencken zu tragen hätten / als sich leyder kundtlich zugetragen/daß fast bey allen und jeden dergleichen Deputarivnibuz Iimice5 lnltrn6tionum weit über-schritten/und dardurch die Landen in die höchste Verwirrungen und Schaden ge-fiürtzet worden seynd / Sie Gülische Haudlstätte dannoch zu bemehrerer unterthä-uigßer Bezeugung Jhro Churfürstl. Durchl. unsterblich zutragender gehoriambsterDevonons^ Ergebenheit entschlossen seyen / daß (fals Ihre Churfürstl. Durchl.Landtstände einer damahliger der Landen Privileg gemäß gnädigst einrichtenderErledigung / deren so Gemeinsahm- als parriculsrer Beschwerden gnädigst anver-sicheren-mithin diesjährige auffden Gülischen Theils in/Vnno 1719.^0^

gesck)!aZcnen ptoviiic>?^tt(^DMcaric)ns---^uff / mit Zuthuung der Landtständi-scher Depuritten ins Land reparriren-und sothanen LDlsiticaciOns-Fuß bjß auff erfol-gende KcÄibcÄllion der i^auiculconrinuiren : dan auch vorjährige allinge so Landt-Tags-als Depnrsrions-DicettN / Renner-Gebührnüfftn / und übrige-so Haubt^stättische als andereBeyschläg baar abführen laßen wolcen)so!chemncgst/nebenö denenIhres unterthänigsien orths vorhin/ unter allingen hiehin erhohlendenBedingnüssenjedannoch/zu eines und anderenin Kelarionibus raln dommunious 4uäm pArricularibustpcciäcircen Behuff benenten Sechsmahl hundert Tgnftttd Llorm ferner annoch

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