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Abtruck || Deren || Vor Ihro || Römisch-Kayserlich- || Und || Königlich-Catholischen || Majestät || Preyszlichstem Reichs-Hoffrath || Wider || Ihre Churfürstl. Durchl. zu Pfaltz || Als || Hertzogen zu Gülich und Berg etc. || In Appellations-Sachen || Gülich- und Bergischer Landständen || Pro & Contra || Gepflogener Handlungen
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Hxsttbert Tavstnd Florw für ungereimbt außgedeutet-und gar Landtstände dahinangeklaget werden / daß Sie Ihrer Kays.Maj. Allerhöchst-Reichs-RichterlicheVerordnungen / wider ihren rruckenen Buchstaben und klaren Inhalt/ nach ihremeigenen Gehirn verdreheter außzulegen / und dadurch Dero Hartnäckigkeit in der Er»klccklicher Einwilligung zu beschönen-mitdenen Kays. vecrerenden Spott zu treiben?und an statt der allergehorsambster Folgleistung / mittels einer 'unzureichiger Ein-willigung Ihrer Churfürstl. Durchl. außer Standt der Besorgung / der unver-meiorlicherLandts-Erfordernüssen zu setzen / und dadurch hiesiger Landen Verfas-sung zu verrücken / und in eine unersetzliche Verwirrung zu stürtzen-mithin auch ge-gen Dero Ihnen von Gott vorgesetzten Landts-Fürsten und Herrn / mitHindanse-tzung IhrerHuldigungs-Pflichten / sich als Richters auffzuwerffen / und gleich»sambGesätz vorzuschreiben sicherkühnen thaten.

Wie wehenun abertrew-gehorsambsten Landtständen hierunter geschehe / sol-ches werden Jhro Churfürstl. Durch!. Selbsten gnadigst finden / wan Sie Denen»selben die hohe Gnad thuen / Dero wenige unterthanigste Vorstellungen mit Deroangestammeter dlemcntz anzuhören; und zwaren vor Erst haben Ihre Churfürstl»Durch!, das in (^omrrumi Kclarione vnammia (üolleZlorum unterthänigstgethanes bedinglichcs oblarum deren Viermahl hundert Tausend Rhtlr. gnä-digst angenohmen / undfernerweitig nichts/als eine Einwilligung zu denen Lanco-Schulden und vocat-Gelder (wozu SichLandtstände gar nicht schuldig bekennen)gnädigst anverlanget ; fölglichen wird auch/dahe dasselbin der zweyter gemeinsam-derber (üoileZiorum bestättigter^elacion (wobey die ^joriraz den BergischmS/nciicum k-ierrmanni in()uallrare(Iommuni8 5ynclici ^tomenliz zu UnterschreibÜNgdtkKation verbunden / und Er auch dabey so wenig / als bey Unterzeichnung der Ber-gischer parricuiar Relation ^eccirt hat) hinwiederumb erhöhtet worden / umb dewe-niger für ungereimbt außgedeutet werden können; als

k>ro ^.cio Landtstände (dahe Jhro Kays.Maj. inpunötocertXMliria: allergnä»digst nichts verordnet haben ) gegründete Ursach gehabt hatten / bey Denen vonAllerhöchst ersagter Ihrer Kays. Maj. höchsten Herren Vorfahren am Reich aller»gnädigst ertheilten verschiedenen ^2ncjat»8, t<escrjjM5z vecreris , und cum b>!enijsimAcavsT cvZmrione, auch gar auff eingehohltes Gutachten eines Hochlöbt. Churfürstl»gepfehltenEndt-Urtheilen zu verbleiben/ und Denenselben/ sonderbahr aberZlifolg denen LTtareis cle^nno l Sy). ein Mthrers Nicht / als Dtt0 Lonrm«

Dentin ?un<5bc> 5ecuriratl8 publics? Im^erü, wohin die Reichs-UNd Crayß ÄNlagtN ab-ziehlen / unterthanigst einzuwilligen ; dahe nun aber Dieselbige durch dermahli-ge lub certis Lonäiuonibuz beschehene Einwilligung einer Summ von ZweymahlWundere Tausend Rhtlr. weit über Dero Schuldigkeit (maßen Jhro Churfürstl.Durch!, auß denen zu solchem Endt von Alters gewidtmeten Accins-Schatz-undSchützen-Gelderen Oefeniionemeacriie zu bestreiken schuldig wären) hinaußgangenseynd; und dabenebens zu beförderender Erledigung deren Haubt-Lravami-"um Zweymahl Hundert Tausend Rhtlr. umerthänigst eingewilligt haben;so kan auch Landtständen mit einigem Fug nicht auffgebürdet werden / daß Sie dieKays. Verordnung nach eigenemGehirn verdreheter außlegen/und in der ErklecklicherEinwilligung hartnäckig seyn sollen;

Es kan auch5.ric. Deren Landtständen bedingliches oblamm,- wan in reif-fere Lanliä^cion gezogen wird / wie hoch dasselb durch hinzukommende in vorigenJahren auß dem Landt würcklich erhobene Vieren-Gelder von diesem so wohl/ alsauä) ab denen Landt-Tägen r und 1721. wie auch denen Heydelbergi-schm/ Coblentzischen vepucarionen/ und Kelste6ckve durch die-Renner-Gebührnüssen /und übrige Beyschlag vergrößert werde/ umb deweniger für ungereimbt gehalten wer-den / dahe Jhro Churfürstl-Durchl. in Dero ketolurion gnädigst Selbst vermelden/daß von dem in vorigem Jahr Einseithig außgeschriebenem viele Tausend

Rhtlr. unbezahlter zurück blieben seyen; Verföiglichen auß sothanen Außschrei-bungen die Verbindtlichkeit wenigst behaubtct werden mag / daß die Anforde-rungen der Landen Schuldigkeit / und gar deren Unterthanen Kl äfften weit überstei-gen thuen ; insonderheit dahe bekändtltch der durch die häuffige Mäuß undSchnecken/ auch dießjahrigen geringeren Wachsthumb verursacheter - und durch dasbeständig anhaltendes Regenwetter der künftiger Saet mehrers anwachsender Scha*den das Unvermögen vergrößert.

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