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werdm/ sonderen sich dießfals weniger nicht/ dan zuvor» bey ihrer bereits einge-wendeter prorettarion alle Ihnen / und einemjederen in den allgemeinen Rechten/Freyheiten / und Privilegien beleidigten Stand in parriculari zuläßige RechtlicheMitteten untertänigst vorbehalten haben wollen. :c.
kelolutio Serenissimi LleÄoris , Ullff hie Ho»
gesambten Gülich-und Bergischen Landtständen untermii.ten dieses abgestauete Uelalione5,6e Osw
Veneriz den 21 .tM ^uZulk. 1722.
Hro Churfürstl-Durchl. haben Deroselben seines allingen Inhalts ge-n. 144.horsambst vortragen laßen / was von denen vermahlen in Dero Ke-llclcntz-Statt Düsseldorff versambleten getrewen / lieben Gülich- undBergischen Landtständen / denen von Höchstgedachter Ihrer Chur-fürst!. Durch!, zu sothanen Landtags-Handlungen gnädlgst commic-rirten Gülich - und Bergischen Statthalter und Geheimen Räthen amn.ten setz lauffendenMonaths ^uguki, so wohl unter der KuKric einer gemein-samer Kelurion in princixali übergeben / als auch von Dero getrewen / lieben Ber-gischen Landtständen von Räthen / Ritterschafft und Stätten so dan von DeroGülischen Haubtstätten für^arncular kelariones erstattet-mithin von einigen außWttcl der Bergischen Ritterbürtigen Landtständen / wider ihre Mitglieder / wieauch von einigen Ritterbürtigen Gülischen Landtständen / wieder der GülischerHaubtstätten Erklärung für vermeintliche prorettarwnes eingewendet : fort wasdabey von ein-und anderer Seichen für Beschwerden angehencket worden;
Nun kombt Höchstgedachter Ihrer Churfürst!. Durch!, nicht wenig befremd-lich vor/ daß erstgedachte «.elarion unterm Nahmen gesambter Landtständen über-reichet/ auff solchen Fuß auch von dem Belgischen 5ynäico Herrm-mm unterschrie-ben worden seye;dahe gleichwohl diese also Kubricirte kelaciodommums mit derBergi-scher Landtständen von Räthen / Ritterschafft und Stätten / so dan der GülischerHaubtstätten besonderen Kelarionen fast im mindesten/ und sonderbahr in demHaubt-Einwilligungs - Geschafft nicht einstimmig ist ; indeme die Gülische Ritterbür-tige bey ihrem vormahligen ohngereimbten OKIaro , der viermahl -WundereTausend Florin bestehen : die Bergische Ritterschafft und Stätte / wie auch dieGülische Haubtstätte das vormahliges Verwilligungs-c^mmmn auff sechsmahlHundert Tausend Rthler / und also umb einen dritten Theil ergrößeren ;hievon aber in dieser vorgebender gemeinsamer Kelarion die mindeste Anregung nichtgeschehen; es wird dannenhero besagter Bergischer 5ynäiLU5 billigst zur Verant-wortung zu ziehen seyn / daß Derselb diese vermeinte Kelanonem dom-nunem, wi-der seiner Principien in ihrer parncuiar ke^ian geäußerte außtrückliche Meinung/mithin zwey gegeneinander gehende Kelarionez unterschrieben habe;
So viel diesemnach die klarerialia dieser anmaßlicher gemeiner Kelarion belan-get / derenthalben müßen Höchsigedachte Jhro Churfürst!. Durchl. mit nicht gerin-gerer Besrembdung wahrnehmen / daß die sich zu dieser kelarion auß Mittel der Gü-lischer Ritterbürtiger Landtständen bekennende / die von Ihrer Kaps Maj. in dervon Ihnen beym Kays. Reichs-Hoffrath angehobenen angemasten ^ppcllarions-Sa-chenvonAllerhöchst--Reichs^Richterlichen Ambts-wegen / nach reifferder SachenErwegung / ertheilte Verordnungen wider ihren truckenen Buchstaben / und soklaren Inhalt (wodurch Sie Landtstände zu ihrer Schuldigkeit in der Ihnen ob-ligender ergiebiger Einwilligung so deutlich als nachtrücklich offt wiederhohlter an-gewiesen werden ) nach ihrem eigenen Gehirn verdreheter außlegen / und dadurchihr bißherige-in der vonJhrerKays.Maj. so vielfältig vorgeschriebenerHaubt - kecek>mäßiger Erklecklicher Einwilligung bezeugte Hartnäckigkeit bedecken oder beschönen
Ceecc wollen